Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter anderem mehreren ehemaligen Mitgliedern der linksextremistischen Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF) verboten, die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette im Gefängnis zu besuchen. Eine Ermittlungsrichterin habe Günter Sonnenberg und Karl-Heinz Dellwo sowie einer Bremer Aktivistin Haftbesuche untersagt, schreiben mehrere Medienhäuser, unter anderem die Süddeutsche Zeitung.
Begründet wurden die Beschlüsse demnach damit, dass Klette versuchen könnte, die Besuche zu nutzen, um eine Flucht zu planen oder über die Besucher Kontakt mit ihren noch auf der Flucht befindlichen mutmaßlichen Komplizen aufzunehmen. Klettes Anwalt Lukas Theune bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Angaben. Der BGH in Karlsruhe verwies wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens auf die Bundesanwaltschaft. Ein Sprecher von Deutschlands oberster Anklagebehörde kommentierte die Berichte nicht.
Theune schrieb, es sei „eine wirklich unsinnige Behauptung“, dass Dellwo, Sonnenberg oder die Aktivistin versuchen könnten, „bei einem durch mehrere Polizeibeamte überwachten Besuch in der JVA mit meiner Mandantin Fluchtpläne zu besprechen“. Er kritisierte: „Die Bundesanwaltschaft wünscht sich scheinbar die siebziger Jahre zurück.“ Seiner Mandantin werde damit jede Möglichkeit eines Austauschs genommen. „Damit wird ihre Isolation immer weiter verfestigt, in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße.“
Ex-RAF-Mitglieder: Was Sonnenberg und Dellwo vorgeworfen wurde
Sonnenberg war an mehreren Gewalttaten beteiligt, darunter einer Schießerei an der Schweizer Grenze 1977 und dem Verdacht der Beteiligung am Mord von Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Anfang Mai 1977 wurde er nach einer Schießerei mit Polizisten in Singen festgenommen, bei der er schwer verletzt wurde. 1978 erhielt er zwei lebenslange Haftstrafen, wurde jedoch 1992 auf Bewährung entlassen. Das Verfahren wegen des Buback-Mordes wurde aus gesundheitlichen Gründen eingestellt. Heute lebt er in Frankfurt am Main.
Dellwo war als junger Mann in verschiedenen Berufen tätig, bevor er sich 1973 an einer Hausbesetzung in Hamburg beteiligte und dafür ein Jahr in Haft war. 1975 tauchte er unter und schloss sich der RAF an. Er war maßgeblich an der Geiselnahme in der deutschen Botschaft in Stockholm beteiligt, bei der zwei Botschaftsangehörige ermordet wurden. Dellwo wurde 1977 zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt, 1995 aber auf Bewährung entlassen.
Klette hingegen war für Jahrzehnte untergetaucht und im Februar in Berlin festgenommen worden. Sie gehörte der sogenannten dritten Generation der RAF an, die bis Anfang der 1990er Jahre zahlreiche Anschläge verübte und Menschen tötete. Nach ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, mit denen Klette von 1999 bis 2016 Supermärkte und Geldtransporter in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen haben soll, wird weiter gefahndet. Die 65-Jährige sitzt im Frauengefängnis in Vechta in Untersuchungshaft.
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