Die Initiative PRÜF veranstaltet an diesem Samstag Kundgebungen in elf Landeshauptstädten. Die Aktion soll den politischen Druck erhöhen, alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextrem eingestuft werden, durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Das geht aus den Ankündigungen der Veranstalter hervor.
Die Abkürzung PRÜF steht nach eigenen Angaben für „Prüfung Rettet übrigens Freiheit“. Die Initiative setzt sich seit Monaten mit regelmäßigen Demonstrationen insbesondere für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ein.
In Berlin beginnt die Kundgebung nach Angaben der Kampagne um 14 Uhr vor dem Brandenburger Tor. Zur gleichen Zeit starten die Veranstaltungen in Dresden auf dem Theaterplatz, in Magdeburg am Willy-Brandt-Platz vor dem Hauptbahnhof und in Schwerin bereits um 13 Uhr auf dem Alten Garten.
Forderung an das Land Brandenburg
In Potsdam findet die Kundgebung um 14 Uhr auf dem Bassinplatz statt. Die Initiative fordert vom Land Brandenburg einen formalen Beschluss zugunsten einer verfassungsgerichtlichen Prüfung. Brandenburg solle sich zudem im Austausch mit anderen Ländern im Bundesrat aktiv für ein entsprechendes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einsetzen, heißt es in dem Aufruf. Zur Begründung verweisen die Veranstalter auf das im Grundgesetz verankerte Verbot für Parteien, die Demokratie abzuschaffen.
Die Kampagne verweist auf die Geschichte Brandenburgs, das seit Jahrhunderten verfolgten Menschen Zuflucht geboten und aus seinen Erfahrungen mit rechtsextremer Gewalt in den 1990er Jahren eine besondere Verantwortung im Umgang mit Rassismus und Antisemitismus abgeleitet habe.
Aktionstag mit Kulturprogramm
Für die Potsdamer Veranstaltung ist ein Rahmenprogramm mit Die Helm & Der Weller, der Sängerin Carla Lené sowie dem Klavierkabarettisten Tom Kaminsky vorgesehen. Nach Angaben der Veranstalter sollen die Kundgebungen jeden zweiten Samstag im Monat fortgesetzt werden.
Über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei entscheidet in Deutschland das Bundesverfassungsgericht. Einen entsprechenden Antrag können ausschließlich Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.
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