Der Mann, der Benno Ohnesorg erschoss und Stasi-Agent war, wird wegen Waffenbesitzes verurteilt

"Herr Kurras ist eben Herr Kurras"

Andreas Förster
4 Min

BERLIN. Am Stock kommt Karl-Heinz Kurras in den Gerichtssaal, jeder Schritt ein mühselige Qual. Zwei Pfleger stützen ihn, bis vor die Saaltür haben sie ihn im Rollstuhl geschoben. Kurras, das soll dieser Auftritt vor laufenden Kameras zeigen, ist ein alter, gebrechlicher Mann. Genutzt hat das aber wenig: Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte am Freitag den pensionierten Polizisten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt ist. Kurras hatte am 2. Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg erschossen und war mindestens bis dahin ein Stasi-Agent.Verstaubter RevolverIn dem Verfahren ging es um einen geladenen Smith & Wesson-Revolver, den Kurras jahrelang auf seinem Schlafzimmerschrank einstauben ließ, um Munition und einen Totschläger, den er griffbereit auf der Hutablage im Flur seiner Wohnung deponiert hatte. Sein Verteidiger Mirko Röder, der eine Geldstrafe gefordert hatte, nannte das Urteil unverhältnismäßig. Schließlich sei sein Mandant geständig, reuig, alt und krank. Röder wollte noch am Freitag Berufung einlegen.Die nur einstündige Verhandlung um einen verstaubten Revolver fand im größten Saal des Moabiter Kriminalgerichts statt. Und der war voll besetzt bei diesem ersten öffentlichen Auftritt von Kurras, seit im Mai seine Stasi-Agententätigkeit enthüllt worden war."Herr Kurras ist eben Herr Kurras", sagte denn auch der Staatsanwalt Bernhard Mix in seinem Plädoyer. "Wir wären heute nicht in diesem vollen Saal, wenn es sich um einen anderen Angeklagten handeln würde." Für Kurras sei dieser Prozess daher eine höhere individuelle Belastung als für einen "normalen" Beschuldigten.Kurras selbst merkte man diese höhere Belastung allerdings kaum an. Geduldig ließ er sich fotografieren, gleichmütig und nicht unfreundlich schaute er in die Runde. Den Kopfhörer, der dem Hörgeschädigten eigentlich helfen sollte, dem Gespräch der Prozessbeteiligten zu folgen, hatte er nachlässig auf den Schädel geschoben. Kurras ließ keinen Zweifel daran, dass ihn das Geschehen im Gerichtssaal überhaupt nicht interessierte.Anwalt Röder verlas eine von dem Angeklagten verfasste Erklärung, in der dieser den unerlaubten Waffenbesitz zugab. Die Waffe habe Kurras "sozusagen als Relikt aus seiner aktiven Zeit als Sportschütze aufbewahrt", las Röder vor. Er habe nie vorgehabt, sie zu benutzen. Dennoch sei es eine "große Dummheit" gewesen, den Revolver nicht angemeldet zu haben.Kurras, so der Anwalt weiter, sei am 30. Dezember 2008 schwer gestürzt. Er habe danach am Kopf operiert werden müssen. Seitdem könne er nur eingeschränkt laufen, seine rechte Hand kaum noch bewegen und schlecht sprechen. Hinzu kämen große Gedächtnislücken.Bei der Durchsuchung seiner Wohnung im Juni scheint es Kurras aber noch deutlich besser gegangen zu sein. Ein Polizeibeamter erinnerte sich vor Gericht, dass der Angeklagte damals sehr unkooperativ gewesen sei und sich beklagt habe, man behandele ihn schlimmer als Honecker und Mielke. "Er sagte noch, wir würden ihm die Jubelpresse auf den Hals hetzen", sagte der Beamte.Zu den Stasi-Vorwürfen und der Frage, ob Kurras den Todesschuss auf Ohnesorg 1967 möglicherweise in Absprache mit dem DDR-Geheimdienst abgegeben hatte, ließ sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht ausdrücklich nicht ein. Diese Vorwürfe sind Gegenstand zweier Ermittlungsverfahren, die gegenwärtig von der Bundesanwaltschaft und der Berliner Generalstaatsanwaltschaft geführt werden.In Kurras' Erklärung hieß es dazu lediglich: "Die Dinge, die ich der Justiz eigentlich zu sagen hätte, werde ich in den beiden Verfahren gegen mich zur Sprache bringen." Anwalt Röder ergänzte später, Kurras habe ihn beauftragt, ein Team von "tapferen Strafverteidigern" zusammenzustellen, die in Sachen Kapitalverbrechen und Landesverrat Erfahrung haben.------------------------------Foto: Der 81-jährige Karl-Heinz Kurras wird im Rollstuhl zum Gerichtssaal gefahren. Nach einem Sturz könne der pensionierte Polizist nur noch mühsam laufen, sei gesundheitlich angeschlagen, sagt sein Anwalt. Wegen seiner früheren Stasi-Tätigkeit droht Kurras eine weitere Anklage.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema