Wenn der Billionär Elon Musk dem ZDF mit einer Klage drohen will, weil ihm eine Moderatorin des Senders eine Mitverantwortung für die ausländerfeindlichen Krawalle in Belfast zuschreibt, fällt die Wahl des Anwalts nicht schwer: Joachim Nikolaus Steinhöfel. Und in der Tat: Der Hamburger Medienrechtler hat vom ZDF eine Unterlassungserklärung erwirkt, in der es heißt: „Die Behauptung, unser Mandant habe zu einer ‚Jagd auf Migranten‘ durch einen ‚rassistischen Mob‘ aufgerufen, ist offensichtlich unwahr.“
Es ist nur der jüngste Coup eines Juristen, der sich zum gefürchteten Gegner deutscher Verlagshäuser, öffentlich-rechtlicher Sender und sozialer Medien entwickelt hat. Exemplarisch sind seine Erfolge in der Causa des russisch-usbekischen Milliardärs Alischer Usmanow. Aber auch in Vertretung anderer, nicht minder prominenter Mandanten fügt Steinhöfel den Medien krachende Niederlagen bei.
Seinen spektakulärsten Sieg für Usmanow landete er zu Jahresbeginn vor dem Landgericht Hamburg. Ende Januar untersagte das Gericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Verbreitung einer Reihe falscher Tatsachenbehauptungen auf Basis angeblicher „Enthüllungen“ des 2024 in russischer Haft ums Leben gekommenen Antikorruptionsaktivisten Alexej Nawalny. Es war die erste derartige Entscheidung eines europäischen Gerichts – schließlich waren Nawalnys Vorwürfe kausal für die Sanktionierung des Unternehmers durch die EU.
Das Vertrauen bröckelt: Fünf der schwersten ZDF-Skandale der jüngsten Zeit
Gefürchtet und unbeugsam: Der prominente Presseanwalt Joachim Steinhöfel im Porträt
Gegenstand des Verfahrens war ein im April 2023 veröffentlichter Artikel mit dem Titel „Im Auftrag des Kremls“. Nachdem die FAZ die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatte, entschied die Hamburger Pressekammer in allen fünf Anträgen zugunsten des Klägers. Konkret darf die FAZ nicht mehr behaupten, Usmanow habe sein Geld „mutmaßlich im Auftrag des Kremls eingesetzt“ und als „Putins informeller Beauftragter für Usbekistan gegolten“.
Das FAZ-Urteil ist nur die Spitze der Erfolgsbilanz. Laut Kanzleiangaben erwirkte Steinhöfel zwischen 2023 und 2026 in der Causa Usmanow mehr als ein Dutzend Gerichtsurteile und mehr als 100 Unterlassungserklärungen, begleitet von der Löschung hunderter falscher Artikel und Links sowie der Korrektur von mehr als 2000 Veröffentlichungen. Für die betroffenen Redaktionen sind die Erklärungen ein scharfes Schwert: Wer dagegen verstößt, riskiert mitunter Vertragsstrafen in fünf- bis sechsstelliger Höhe.
Gleichermaßen richtungweisend war ein Urteil des Landgerichts Hamburg, demzufolge das US-Wirtschaftsmagazin Forbes nicht behaupten darf, Usmanow sei als „Strohmann für Putin aufgetreten“ und habe „dessen geschäftliche Probleme gelöst“. Die besondere Brisanz: Auch der Forbes-Artikel war vom EU-Rat zur Sanktionsbegründung herangezogen worden. Zuvor hatte das Gericht ähnliche Entscheidungen gegen den Tagesspiegel (Deutschland), Exxpress (Österreich), Luxembourg Times (Luxemburg) und Blick (Schweiz) getroffen.
16 Erfolge gegen die Bundesregierung
Spektakulär sind auch Steinhöfels Erfolge gegen willkürliche Entscheidungen sozialer Netzwerke. Im Januar 2022 erwirkte er innerhalb von Stunden eine einstweilige Verfügung gegen YouTube. Der Kanal „Achse des Guten“ des bekannten Publizisten Henryk M. Broder war gelöscht worden, weil ein Video drei „Strikes“ erhalten hatte. YouTube musste den Kanal wiederherstellen und wurde mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bedroht .
Für das Magazin Tichys Einblick erstritt er, dass ein von Facebook beauftragter Faktencheck des Vereins Correctiv mit dem Stempel „teils falsch“ unzulässig war. Das Gericht sah den Eingriff in die Meinungsfreiheit als problematisch an und stellte klar, dass solche Prüfeinträge für den Nutzer missverständlich sein können .
Im November 2017 erreichte Steinhöfel, dass das zuvor gesperrte Twitter-Konto des islamkritischen Politikwissenschaftlers Hamed Abdel-Samad umgehend wieder freigeschaltet wurde .
In einer außergewöhnlichen Serie gewann er in 16 von 16 Verfahren gegen die Bundesregierung, darunter vor dem Bundesverfassungsgericht. Einer der Fälle war ein Streit mit dem Bundesamt für Justiz, das sich weigerte, einer gerichtlich zugesprochenen Akteneinsicht nachzukommen. Als Steinhöfel dies öffentlich kritisierte, beschwerte sich die Behörde bei der Rechtsanwaltskammer. Die Kammer wies die Beschwerde ab – Satz und Sieg für Steinhöfel .
EU-Sanktionen erinnern an DDR-Unrecht: Neues Urteil zugunsten von Alischer Usmanow
Interview mit Elon Musks Anwalt im Streit gegen das ZDF: „Mit klassischem Journalismus hat das wenig zu tun“
2019 zwang er den Staatsminister im Auswärtigen Amt, Niels Annen, das Twitter-Konto eines Reporters der Jerusalem Post wieder freizuschalten. Der Reporter war zuvor blockiert worden, nachdem er kritisch über Annen berichtet hatte
Steinhöfels Erfolge zeigen, wie wirkmächtig deutsches Äußerungsrecht in den Händen eines spezialisierten Anwalts sein kann – und wie verletzlich die Redaktionen sind, wenn sie schwerwiegende Vorwürfe nicht lückenlos belegen können. Dass der Hamburger Anwalt nun auch Elon Musk gegen das ZDF vertritt, ist nur folgerichtig.
Der Mainzer Sender hat Steinhöfels Drohung – „unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte“ – offensichtlich verstanden und die geforderte Unterlassungserklärung bereits abgegeben. Die beanstandete Passage der Anmoderation wurde gelöscht. Schon am Samstag hatte der Sender einen korrigierenden Transparenzhinweis hinzugefügt.
Die Moral von der Geschicht? Wer die Spielregeln der Berichterstattung über die Reichen und Mächtigen dieser Welt verstehen will, kommt an einem Namen nicht vorbei: Joachim Nikolaus Steinhöfel.
Der Text wurde gegenüber der Ursprungsversion in Teilen geändert und angepasst.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de