Als der Nationale Ethikrat vor sechs Jahren gegründet wurde, setzte die Bundesregierung große Hoffnungen in das Expertengremium. Er wünsche sich, dass der Rat in ethisch strittigen Fragen der Biomedizin engagiert auf die öffentliche Diskussion Einfluss nehme, sagte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder während der ersten Sitzung. Was er nicht sagte, was aber jeder wusste: Der Regierungschef verband mit der Einrichtung des Gremiums auch die Erwartung, dass dessen Arbeit am Ende zu weniger Einschränkungen für die Biowissenschaftler und zu einer forschungsfreundlicheren Grundstimmung im Land führt.Gemessen an diesem Maßstab fällt die Bilanz des Nationalen Ethikrates, der gestern offiziell von Bundesforschungsministerin Annette Schavan verabschiedet wurde, ernüchternd aus. Weder ist es dem Rat gelungen, die biopolitischen Debatten in Parlament und Gesellschaft maßgeblich zu beeinflussen. Noch kam es in den letzten Jahren zu der von seinen Gründern erhofften liberalen Gesetzgebung. Dazu einige Beispiele: Deutschland hat im internationalen Vergleich noch immer die strengsten Auflagen für Stammzellforscher. Das therapeutische Klonen ist weiter tabu. Die Rechte der Patienten in ihren letzten Lebensstunden bleiben unterentwickelt. Die Untersuchung von im Labor erzeugten Embryonen auf genetische Defekte, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, ist verboten. Und das, obwohl sich der Nationale Ethikrat in den allermeisten dieser Fragen mehrheitlich für sehr viel weniger restriktive Regeln ausgesprochen hatte.Doch die 24 Experten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen drangen mit ihren hochwertigen aber komplexen Botschaften oftmals nicht durch. Viele ihrer Stellungnahmen waren wegen der kontroversen Auffassungen innerhalb des Rates derart zersplittet, dass sie sich als schnelle Argumentationshilfen für das Parlament oder gar für den Bürger auf der Straße nicht eigneten. Dazu kam ein struktureller Konstruktionsfehler: Das Gremium war von der Bundesregierung per Dekret ernannt worden und war in keiner Weise an den Gesetzgeber im Bundestag angebunden. Das Ergebnis: Ethikrat und Parlamentarier agierten oft aneinander vorbei. Manchmal hatte man das Gefühl, dass die Experten vergaßen, der forschungsskeptischen Öffentlichkeit gangbare Kompromisse aufzuzeigen. Stattdessen entfernten sie sich immer weiter vom Empfinden der Bevölkerung. Etwa als sie empfahlen, das Klonen menschlicher Zellen für die Forschung unter Bedingungen zu erlauben. Oder als sie rieten, Organentnahmen nach dem Tod auch ohne die Einwilligung des Verstorbenen zuzulassen.Insofern ist es logisch, dass der Nationale Ethikrat in seiner jetzigen Form nicht fortbesteht. Die Koalition wird ihn durch einen Deutschen Ethikrat ersetzen. Dessen Mitglieder werden zu Hälfte vom Bundestag bestellt. Damit besteht die Chance auf eine engere Anbindung an das Parlament und damit auf mehr Praxisnähe und Kompromissfähigkeit. Beides wird auch nötig sein. Schon diesen Winter wollen die Abgeordneten über behutsame Erleichterungen für Stammzellforscher und eine gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen entscheiden. Bei beiden Themen gehen die Meinungen im Parlament noch weit auseinander. Dies gilt auch für die Bundesregierung. Während sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel, eine gelernte Physikerin, liberalere Regeln wünscht, ist die Bundesforschungsministerin Annette Schavan, eine engagierte Katholikin, eher skeptisch. Die Herausforderung des neuen Deutschen Ethikrates wird es also sein, zwischen beiden Polen, die es ja auch in der Gesellschaft gibt, zu vermitteln. Nötig ist ein besonnener Ratgeber und keiner, der polarisiert.
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