Berlin: "Willkommen im Diepgen-Airport" von Peter Neumann (23./24. Oktober):Ihre Wahrheit, dass an dem BBI-Standort Schönefeld kein Weg vorbei führe, steht auf tönernen Füßen. Dort würden weniger Menschen von Fluglärm betroffen sein als in Tegel und Tempelhof durch die Schließung von Fluglärm entlastet werden.Erstens ist bei diesem "Vergleich" stets verschwiegen worden, dass für den BBI ursprünglich eine unbeschränkte Nachtfluggenehmigung geplant (und auch genehmigt) worden war. Der Vergleich von Schönefeld, Tegel und Tempelhof war also schon immer methodisch falsch, denn in Tegel und Tempelhof gab es keine Nachtflüge.Zweitens ist der BBI in Schönefeld für eine maximale Kapazität von ca. 360000 Flugbewegungen pro Jahr geplant worden. Die allein aus der Anzahl der Flugbewegungen resultierende Lärmbelastung der in seiner Umgebung wohnenden Menschen hat bisher noch kein Anwohner an keinem der existierenden Flughäfen der Region erleben oder hören können!Und drittens ist Fluglärm ein physikalisches Phänomen, dem man nur mittels Schalldruck-Pegelangaben gerecht werden kann und nicht mittels simpler Anwohnerzahlen. Die einfache Formulierung "Fluglärm" suggeriert, das sei eben Fluglärm mit dem und dem Pegel. Weit gefehlt! Wenn beispielsweise von Gebieten mit einem äquivalenten Dauerschallpegel von 60 dB(A) die Rede ist, so heißt das lärmphysikalisch immer, dass innerhalb des Gebietes der Schalldruckpegel mindestens gleich oder größer als 60 dB(A) ist. Wie hoch die höchsten Pegelwerte innerhalb des Gebietes tatsächlich sind, lässt sich dieser Aussage nicht entnehmen. Anwohner des BBI werden bei diesem Vergleich stets einer deutlich höheren Fluglärmimmission ausgesetzt sein, als vergleichbar wohnende Anwohner in Tegel.Die Anzahl von Fluglärmbetroffenen ist bei der rechtlichen Würdigung der Fluglärmproblematik unwesentlich. Dagegen spielt ihre tatsächliche Lärmimmission eine große Rolle, insbesondere, wenn sie die Grenze zur Gesundheitsgefährdung überschreitet. Einige Tausend Anwohner des BBI haben sich mit Klagen gegen den Nachtflugbetrieb durchgesetzt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss, der in den Nachtrandzeiten immer noch über 100 Flüge gestattet, sind erneut Klagen anhängig.Glauben Sie immer noch, Schönefeld sei der richtige Standort?Gunnar Suhrbier, Berlin-Köpenick-----------------------An dieser Stelle können Leser Einspruch gegen einen Beitrag einlegen. Wer sich gern zu Wort melden möchte, wende sich an: leserbriefe@berliner-zeitung.de.Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
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