Nahost

Palästinenser umsiedeln? Die internationalen Reaktionen auf Trumps Gaza-Plan

Der US-Präsident schlägt vor, die knapp zwei Millionen Palästinenser umzusiedeln. Der Gazastreifen soll laut Trump in den Besitz der USA übergehen. Das löst teils heftige Kritik aus.

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US-Präsident Donald Trump beantwortet Fragen zu seinem umstrittenen Gaza-Vorstoß.

US-Präsident Donald Trump beantwortet Fragen zu seinem umstrittenen Gaza-Vorstoß.

© Shawn Thew/imago

Die Pläne des US-Präsidenten Donald Trump zur Zukunft des Gazastreifens und seiner Bewohner sind international auf teils heftige Kritik gestoßen. Zustimmung gab es für den Republikaner und sein vages Vorhaben dagegen aus den eigenen Reihen, regelrechte Euphorie löste es bei rechtsorientierten Israelis aus.

Trump hatte in Washington nach einem Treffen mit dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu gesagt, der vom Gaza-Krieg stark zerstörte Küstenstreifen am Mittelmeer solle in den „Besitz“ der USA übergehen. Unter deren Führung könne er eine „Riviera des Nahen Ostens“ werden. Außerdem will Trump eine dauerhafte Umsiedlung der knapp zwei Millionen palästinensischen Einwohner bewirken. Dies verstößt aus Sicht von Experten gegen das Völkerrecht. Trump schloss nicht aus, zur Absicherung dieser Pläne im Zweifel auch US-Truppen dorthin zu schicken. Wie sind die internationalen Reaktionen?

Frankreich:

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Palästinenser kehren Ende Januar in ihre Häuser im Gazastreifen zurück.

Palästinenser kehren Ende Januar in ihre Häuser im Gazastreifen zurück.

© Majdi Fathi/imago

Vereinte Nationen (UN)

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Saudi-Arabien:

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USA:

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Israel

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Recht: Zwangsweise Umsiedlung von Zivilisten nicht erlaubt

Eine zwangsweise Umsiedlung ist mit internationalem Recht nicht vereinbar. Es gibt Ausnahmen – die allerdings in Bezug auf den Gazastreifen kaum zutreffen dürften. Relevant ist Regel 129 des internationalen Völkergewohnheitsrechts. In einer Übersetzung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz aus dem Englischen heißt es: „Die an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien dürfen die Zivilbevölkerung eines besetzten Gebiets, in ihrer Gesamtheit oder teilweise, nicht verschleppen oder zwangsweise überführen, sofern dies nicht im Hinblick auf die Sicherheit der betroffenen Zivilpersonen oder aus zwingenden militärischen Gründen geboten ist.“

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