Ausgerechnet die neue Waffe im Antidoping-Kampf könnte in Deutschland stumpf bleiben. Auf ihrer am Dienstag in Johannesburg beginnenden Konferenz will die Welt-Antidoping-Agentur (Wada) die Regelsperre für Dopingsünder auf vier Jahre verdoppeln, doch schon vor ihrer Einführung mehren sich hierzulande rechtliche Zweifel. „Meiner Meinung nach ist eine Sperre von vier Jahren in Deutschland nicht durchsetzbar, weil sie einem Berufsverbot gleichkommt. Das wird sich kein Sportler gefallen lassen“, sagte der Sportrechtsexperte Thomas Summerer: „Es gibt sicher Länder, in denen das geht – es gibt aber auch rechtsstaatliche Länder wie Deutschland.“
Selbst die deutsche Nationale Antidoping-Agentur (Nada) steht dem Vorhaben kritisch gegenüber: „Da haben wir bei der Nada so unsere Bauchschmerzen“, sagte Vorstand Lars Mortsiefer, ein derart einschneidendes Berufsverbot sei „nicht verhältnismäßig“. Die schärfere Sanktion ist Teil des neuen Wada-Codes, der auf der vierten Welt-Antidoping-Konferenz verabschiedet werden soll. Neben einigen wichtigen Veränderungen im Kodex, der ab dem 1. Januar 2015 gelten soll − die Verjährungsfrist für Dopingbetrug soll von acht auf zehn Jahre erhöht und Proben so lange nachanalysiert werden, das Umfeld der Sportler soll einfacher bestraft werden können − wird auch ein Nachfolger für den scheidenden Präsidenten John Fahey gewählt. Einziger Kandidat ist das schottische IOC-Mitglied Sir Craig Reedie.
Ein warnendes Beispiel ist Katrin Krabbe
Die Wada hält eine Vierjahressperre für rechtmäßig. „Wir haben dies von einer unabhängigen Rechtskommission unter der Leitung von Jean-Paul Costa, dem ehemaligen Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, prüfen lassen. Und er hält die Erhöhung der Sperre für ernsthafte Erstvergehen für angemessen“, sagte Generaldirektor David Howman: „Deswegen werden wir es in Johannesburg diskutieren.“ Ein warnendes Beispiel ist dabei der Fall Katrin Krabbe. Die ehemalige Sprint-Weltmeisterin erstritt mit dem Anwalt Summerer nach einem Prozessmarathon einen Schadensersatz in Millionenhöhe. Eben weil ihre Sperre von damals drei Jahren das Grundrecht auf Berufsfreiheit eingeschränkt haben soll.
Ein Anliegen des IOC war es immer, dass Dopingsünder an folgenden Olympischen Spielen nicht teilnehmen dürfen. Die sogenannte „Osaka“-Regel, derzufolge Athleten nach einer mehr als sechsmonatigen Doping-Sperre nicht an den folgenden beiden Olympischen Spielen teilnehmen dürfen, wurde im Jahr 2011 vom Internationalen Sportgerichtshof (Cas) gekippt. Mit einer Vierjahressperre wäre dagegen sichergestellt, dass Doper nicht bei den darauffolgenden Spielen starten dürfen. (sid, dpa)
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