Dotcom Mansion

Durchsuchung bei Kim Dotcom rechtmäßig

Der Internetunternehmer Kim Dotcom unterliegt vor Gericht, mischt aber die neuseeländische Öffentlichkeit auf. Jetzt erwägt er sogar die Gründung einer Partei.

Sissi Stein-Abel
2 Min
Verurteilt wegen massiver Urheberrechtsverletzung: Kim Dotcom.

Verurteilt wegen massiver Urheberrechtsverletzung: Kim Dotcom.

© dpa/David Rowland Lizenz

In einem Punkt gab der Richter dem deutschen Internet-Mogul jedoch recht, nämlich dass die Weitergabe von Festplatten-Kopien an die USA, die Schmitz’ Auslieferung verlangen, gesetzeswidrig war, weil die Polizei eindeutig die Auflage hatte, 135 beschlagnahmte elektronische Geräte „bis auf Weiteres unter Verschluss und Kontrolle“ zu halten. Gegen diesen Spruch will Neuseelands Regierung Berufung einlegen. Schmitz erwägt den Gang vor den Obersten Gerichtshof in Wellington. Die gestrige Kehrtwende kommentierte er gegenüber dem Fernsehsender TV3 per SMS mit den Worten: „Ping Pong Ping Pong“. Auf Twitter schrieb er: „Die einzige Piraterie in diesem Fall wurde vom FBI begangen.“

Das FBI wirft dem deutschen Exzentriker, der es mit seinen politischen Parteigründungsambitionen und musikalischen Rap-Ergüssen seit Wochen fast täglich in die Fernsehnachrichten schafft, und seinem Unternehmen Megaupload Verstöße gegen das Urheberrecht und Betrug vor, weil die File-Sharing-Website das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte ermöglicht. Schmitz argumentiert, dass er nicht für den Inhalt von Nutzerdateien verantwortlich sei, so wie Google nicht für die Inhalte von Nutzerwebsites verantwortlich ist.

Vor zwei Jahren hatte die neuseeländische Polizei im Auftrag des FBI das palastartige Herrenhaus – die „Dotcom Mansion“ – in Coatesville nördlich von Auckland gestürmt, den in seiner Wahlheimat als Kim Dotcom bekannten Schmitz und drei seiner Mitarbeiter festgenommen, seine Konten eingefroren und außer Festplatten, Computern und Servern so ziemlich alles konfisziert, was irgendwelchen Wert besaß. Das schloss mehr als ein Dutzend Luxusfahrzeuge, Jetskis, Gemälde und Staatsanleihen ein, also Dinge, die mit den vorgeworfenen illegalen Handlungen nichts zu tun hatten.

Die Gerichtsverhandlung, in der über die Auslieferung des Deutschen befunden werden soll, ist schon mehrmals verschoben worden. Das Ganze könnte sich bis nach den Parlamentswahlen Ende dieses Jahres verzögern, bei denen Schmitz, auf welche Weise auch immer, seinen Intimfeind, Premierminister John Key, zu bekämpfen gedenkt. Selbst kandidieren kann er nicht, da er kein neuseeländischer Staatsbürger ist.

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