Die eigentliche Geschichte ist so skandalös wie kurz erzählt. Über die Folgen allerdings wird länger zu reden sein. Per Beschluss vom 20. Juni 2025 verbietet das Hanseatische Oberlandesgericht eine O-Ton-Manipulation (Aktenzeichen: 7 W 248/25). So etwas kommt im journalistischen Tagesgeschäft durchaus vor und gilt als harter Verstoß gegen journalistische Standards.
Medienkolumne
Du sollst nicht lügen: ÖRR-Film über Correctiv-Theaterstück kriegt Preis trotz Falschbehauptungen
Der Katholische Medienpreis 2025 geht an „Masterplan“, ein Film, in dem – per Gerichtsurteil bestätigt – die Unwahrheit gesagt wurde. Die Bischofskonferenz antwortet darauf mit Ausflüchten.
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Auch der ÖRR hat schon Falschbehauptungen aufgestellt.
© Carsten Koall/dpa