Reichsbürger

Mehrere Durchsuchungen in Reichsbürgerszene – auch in Brandenburg

Am Mittwoch durchsuchten Ermittler mehrere Immobilien, die sogenannten Reichsbürgern gehören sollen. Im Fokus steht ein selbst ernannter „König von Deutschland“.

Team News dpa/BLZ
2 Min
Reichsbürger demonstrieren mit einer Preußen-Flagge in Dresden (Symbolbild).

Reichsbürger demonstrieren mit einer Preußen-Flagge in Dresden (Symbolbild).

© Daniel Schäfer/dpa

Am Mittwoch hat die Finanzaufsicht Bafin mit Unterstützung der Deutschen Bundesbank, dem Landeskriminalamt Sachsen sowie der Polizei in mehreren Bundesländern Immobilien durchsucht, die mit sogenannten Reichsbürgern in Verbindung stehen. Laut Bafin sind zehn Objekte der reichsbürgernahen Vereinigung „Königreich Deutschland“ von der Durchsuchung betroffen.

Reichsbürger sind Menschen, die die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen.

Die Immobilien befinden sich in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen, teilte das Landeskriminalamt Sachsen mit. Konkret gehe es um neun Beschuldigte im Alter von 34 bis 73 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, eine Krankenkasse gegründet und betrieben zu haben, ohne die dafür notwendige Genehmigung zu besitzen, ebenso wie illegale Bankgeschäfte. Einer der Beschuldigten soll dabei Gehilfe der anderen gewesen sein.

Die Durchsuchung sei aufgrund einer Anordnung des Amtsgerichts Dresden erfolgt, hieß es. Ziel sei es, Beweise zu sichern und Arrestbeschlüsse zu vollstrecken. 

Reichsbürger: Strafe von bis zu fünf Jahren für illegale Bankgeschäfte

Bereits seit vielen Jahren gehe die Bafin gegen den hinter dem „Königreich Deutschland“ stehenden Hauptbeschuldigten mit Nachdruck vor. Die unerlaubt betriebenen Geschäfte seien mehrfach untersagt worden und deren Abwicklung angeordnet worden.

Der selbst ernannte „König von Deutschland“ habe seine unerlaubten Geschäfte in immer wieder neuen Anläufen fortgesetzt, unter anderem trotz einer Verurteilung wegen unerlaubter Versicherungsgeschäfte. „Die illegalen Bank- und Versicherungsgeschäfte des ‚Königreichs Deutschland‘ sind Straftaten, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können“, erläuterte die Behörde.

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