Angeklagt war der Personalvermittler wegen Mordes durch Unterlassen, weil er für seine tödlich verletzte Frau tagelang keine Hilfe geholt hatte. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwältin den Mordvorwurf fallenlassen und dreieinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.
Als die Rettungskräfte im Juli vergangenen Jahres endlich alarmiert wurden, war es zu spät: Der Frau konnte nicht mehr geholfen werden. Sie hatte schwere innere Verletzungen erlitten und war verblutet. (dpa)
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