An lästige Journalisten ohne Tabus ist der 35-jährige Investmentbanker Francisco José Ortiz von Bismarck gewöhnt. Schließlich zählte er im internationalen Jetset lange zu den begehrtesten Junggesellen. Auf die Diskretion seiner Bank mit Sitz in der Schweiz glaubte der Ururenkel des ersten Reichskanzlers im Deutschen Reich, Otto von Bismarck, dagegen vertrauen zu können. Welch ein Irrtum. Nun veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Namen und Geburtstage potenzieller Steuerhinterzieher im Internet.
Ungeahnte Folgen der Diskretion
Dutzende von Personen finden sich in der Onlineausgabe des Schweizer Bundesblattes, weil Behörden in ihren Heimatländern die Schweiz um Amtshilfe gebeten haben – also um Auskünfte über steuerpflichtige Einkommen. Jetzt können nicht nur Finanzbeamte, sondern auch Nachbarn, Geschäftsfreunde, Ex-Gatten oder Golfpartner nachlesen, wer Geld in Zürich oder Basel versteckt haben könnte.
Warum aber stellt die Schweiz Bankkunden im weltweiten Netz an den Pranger? Beabsichtigt ist nach Aussage ihrer Behördenvertreter etwas ganz anderes. Natürlich sei es speziell, dass man die Personen oute, räumte Alexandre Dumas von der ESTV in der Schweizer Sonntagszeitung ein. Doch das Vorgehen diene dazu, den Betroffenen die Chance auf juristische Gegenwehr zu geben. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, Rechtsmittel einzulegen, um die Amtshilfe zu stoppen. Dann wäre die Schweiz von der Auskunftspflicht befreit.
Derzeit überhäufen deutsche und andere Behörden die Schweizer Steuerverwaltung mit Amtshilfegesuchen. Sie verlangen also Auskunft über Konten im Land des Bankgeheimnisses. Nicht immer können die Schweizer Banken diese Kunden anschreiben und sie warnen, dass es eng für sie wird. Ihnen fehlen die Adressen, um direkt Kontakt aufzunehmen. Hier rächt sich die Diskretion, mit der über Jahrzehnte in der Schweiz Finanzgeschäfte abgewickelt wurden.
„In Deutschland wäre so etwas nicht möglich“
Selbst bei Kritikern des Schweizer Bankgeheimnisses lösen diese Veröffentlichungen Befremden aus. „In Deutschland wäre so etwas nicht möglich“, sagt Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. Aus rechtsstaatlicher Sicht habe er Bedenken. Dennoch verspüre er kein Mitleid mit den Betroffenen, sagte Eigenthaler der Berliner Zeitung. Die Leute seien bewusst das Risiko eingegangen, die eine Geldanlage auf ausländischen Konten mit sich bringe. Mittlerweile versuchen die Schweizer Geldhäuser Kunden loszuwerden, die ihre Einkünfte den Finanzämtern nicht offenlegen. „Nun erhalten sie von ihrer Schweizer Bank einen letzten Abschiedsgruß“, so Eigenthaler.
„Das geht einen Schritt zu weit“, betont Sven Giegold, Europa-Parlamentarier der Grünen. „Die Schweiz soll die ausländischen Behörden korrekt und vollständig informieren, statt auf diese Weise in die Bürgerrechte einzugreifen.“ Schließlich seien die Betroffenen nicht verurteilt.
Seit den 1930er Jahren gewährte die Schweiz Vermögenden mit dem Bankgeheimnis Anonymität. Besonders seit der globalen Finanzkrise 2008 aber geriet das Geschäftsmodell unter Beschuss. Die USA drängten mit dem Facta-Abkommen auf Offenlegung der Daten. Zudem brachte der Kauf von gestohlenen CDs mit Kundendaten die Steuerhinterzieher in der Schweiz und ihre Banken weiter in Bedrängnis. Im März einigten sich die Schweiz und die EU auf ein Abkommen für den automatischen Informationsaustausch. 2017 beginnt die Schweiz Kontodaten von deutschen Sparern zu erheben, die sie dann von 2018 an die hiesigen Behörden weiterleitet. Damit ist das Bankgeheimnis Geschichte.
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