Diese Entscheidung könnte Folgen haben. Das Berliner Landgericht hat jetzt einer Vermieterin in einem Verfahren um eine Eigenbedarfskündigung recht gegeben, jedoch zugleich die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Dauer von zwei Jahren angeordnet. Zwar liegt das schriftliche Urteil noch nicht vor. Doch die bereits verbreitete Begründung hat es in sich: Den Mietern sei es in dem vorliegenden Fall nicht möglich gewesen, angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zu beschaffen, heißt es. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, doch zeigt es, dass die Widrigkeiten des Berliner Wohnungsmarktes, also die Lebenswirklichkeit, in den Gerichtssälen angekommen sind.
Meinung
Landgerichtsurteil zum Eigenbedarf: Darum ist es kein Grund zum Jubeln
Das Berliner Landgericht räumt Mietern nach einer Eigenbedarfskündigung zwei weitere Jahre Zeit zum Ausziehen ein. Doch das Urteil sollte Betroffenen nicht zu viel Hoffnung machen. Eine Analyse.
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In Berlin gibt es rund zwei Millionen Wohnungen. Es fehlen jedoch vor allem bezahlbare Unterkünfte.
© Dirk Sattler/imago