Näheres geht aus den Angaben des Gerichts nicht hervor. Allerdings wurde kurz vorher ein Schreiben der Senatsvorsitzenden bekannt, in dem den Abgeordneten die Gelegenheit gegeben wird, zum Antrag in der Hauptsache bis 2. März Stellung zu beziehen. Daraus lässt sich ableiten, dass bisher nur über den Eilantrag entschieden wurde. Damit wollen die Kläger erreichen, dass die Wahl nicht stattfinden darf, bis eine abschließende Entscheidung aus Karlsruhe vorliegt.
Für die Überprüfung von Abgeordnetenhaus-Wahlen ist grundsätzlich der Berliner Verfassungsgerichtshof zuständig. Dieser hatte die Wahl vom 26. September 2021 wegen der vielen Pannen insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Die Klage in Karlsruhe richtet sich gegen dieses Urteil aus dem November.
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