Ein Knöllchen wegen einer ausländischen Parkscheibe beschäftigt die Gerichte

Italienisch für Anfänger

Katrin Bischoff
3 Min

Forst. Burgit Ketzler ist immer noch verärgert über die "Krümelkackerei", wie sie sagt. Die 55-jährige Frau aus der Lausitzstadt Forst (Spree-Neiße) ist nach eigenen Angaben eine korrekte Autofahrerin. Sie fährt 30 in der 30er-Zone: "Auch wenn hinter mir alles hupt." Sie parkt ihren Wagen dort, wo sie ihn parken darf. Sie legt die Parkscheibe hinter die Frontscheibe, wenn sie es muss. Und doch hat Burgit Ketzler vom Forster Ordnungsamt ein Knöllchen erhalten. Der Grund: Ihre Parkscheibe weicht von der Norm ab. Die blaue Plastikuhr ist 1,5 Zentimeter zu klein und einen halben Zentimeter zu schmal. Macht fünf Euro, befand die Politesse."Ich habe die Parkscheibe vor fünf Jahren in einem ganz normalen Laden gekauft, und bisher hat sich noch niemand daran gestört", sagt Burgit Ketzler. Auf Nachfrage im Ordnungsamt wurde ihr aber erklärt, dass die Parkscheibe nicht der deutschen Norm entspreche, ein Strafzettel daher gerechtfertigt sei. Im Internet erfuhr die Frau, welche Maße eine wirklich deutsche Parkscheibe haben muss: 150 Millimeter mal 110 Millimeter. Sie zahlte, wenn auch murrend, die fünf Euro.Burgit Ketzler ist nicht die einzige Autofahrerin in Forst, bei denen die Politessen offenbar mit einem Lineal bewaffnet die Parkscheiben auf die richtige Größe kontrollieren. Der skurrile Streit beschäftigt jetzt selbst die Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg/Havel, nachdem ein Geschäftsmann aus Hamburg das Knöllchen wegen seiner zu kleinen Parkscheibe nicht akzeptiert hat. Er weigerte sich zu zahlen und legte Widerspruch auf Widerspruch ein. In seinem Auto prangte eine italienische Parkscheibe. Sie ist etwas kleiner als ihr deutsches Pendant."Es ist nun mal so, dass in Deutschland die Parkscheiben konkrete Abmessungen haben müssen. Das ist Vorschrift", verteidigt Bernd Frommelt vom Forster Ordnungsamt die Knöllchen-Vergabepraxis seiner Behörde. Natürlich seien die Politessen nicht mit dem Bandmaß unterwegs. "Aber wenn man schaut, ob die Scheibe richtig eingestellt ist, dann sieht man auch, ob es eine normgerechte Scheibe ist", erklärt er. Wie viele Autofahrer in diesem Jahr bereits mit nicht normgerechten Parkscheiben erwischt wurden, kann Frommelt nicht sagen. "Darüber führen wir keine Statistik."Mittlerweile beschäftigt sich ein Heer hochausgebildeter Juristen mit der italienischen Parkscheibe. Zunächst war das Amtsgericht in Cottbus am Zuge. "Die Kommune hätte die Möglichkeit gehabt, den Fall einzustellen", sagt Gerichtsdirektor Wolfgang Rupieper. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes war aber das Amtsgericht dazu nicht in der Lage. Also wurde der Geschäftsmann verurteilt: Zu einer Geldbuße von fünf Euro, weil er die Mindestgröße für Parkscheiben nicht eingehalten hatte. Dagegen legte der Verurteilte Rechtsbeschwerde ein.Unklar ist, wann der Fall rechtskräftig abgeschlossen ist. Die Akten sind derzeit bei der Generalstaatsanwaltschaft zur Stellungnahme über die Zulassung der Beschwerde. Vermutlich in der nächsten Woche werden sie beim Oberlandesgericht (OLG) eintreffen.ADAC-Sprecher Maximilian Maurer nennt das Verfahren "nach dem gesunden Menschenverstand und in einem vereinten Europa" einen Schildbürgerstreich. "Es ist aber so: Ich darf hier als deutscher Autofahrer nicht mit einer italienischen Parkscheibe parken." Mit Logik habe dies nicht zu tun. Zumal ein Italiener in Deutschland nach der Ausrüstungsvorschrift seines Heimatlandes eine solche Parkscheibe in Deutschland durchaus benutzen darf. "Zum Glück gibt es auch Politessen, die über eine italienische Parkscheibe in einem deutschen Auto hinwegsehen."------------------------------Zettel reicht nichtStraßenverkehrsordnung: Der Paragraf 13 der Straßenverkehrsordnung regelt die Größe der deutschen Parkscheibe. Sie muss 110 mal 150 Millimeter messen. Zudem ist ein 24-Stunden-Ziffernblatt Pflicht. Anstelle der Scheibe einen Zettel mit der Ankunftszeit ins Auto zu legen, ist nicht ausreichend.Pinneberger Fall: In Pinneberg bekam ein Autofahrer 2004 ein Knöllchen für eine italienische Parkscheibe. Der Fall wurde vom Ordnungsamt laut Hamburger Abendblatt aber "mit Rücksicht auf den gesunden Menschenverstand eingestellt".------------------------------Foto: Parkscheibe ist nicht gleich Parkscheibe - das musste ein Geschäftsmann aus Hamburg erfahren.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema