Einbürgerung

Einbürgerung: Fast alle neuen Deutschen behalten auch alte Staatsbürgerschaft

Die Mehrheit der frisch eingebürgerten Deutschen behält ihre alte Staatsangehörigkeit. Aus emotionalen Gründen oder wegen praktischer Vorteile, etwa was Immobilienbesitz angeht.

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Die Mehrheit der eingebürgerten Personen nutzt die Möglichkeit, neben dem deutschen Pass auch die bisherige Stattsangehörigkeit zu behalten.

Die Mehrheit der eingebürgerten Personen nutzt die Möglichkeit, neben dem deutschen Pass auch die bisherige Stattsangehörigkeit zu behalten.

© Daniel Bockwoldt/dpa

Eine deutliche Mehrheit der im vergangenen Jahr eingebürgerten Personen hat die seit Sommer 2024 geltende Möglichkeit genutzt, neben dem deutschen Pass auch die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Nach einer Erhebung des Mediendienstes Integration lag die Quote der Mehrstaatigkeit in den befragten Städten zwischen 85 und 98 Prozent.

Wer auf den Doppelpass verzichtete, tat dies laut Mediendienst überwiegend nicht aus freien Stücken: Die Betroffenen waren entweder zuvor staatenlos oder stammten aus Ländern, die eine doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich ausschließen oder nur in Ausnahmefällen zulassen. Genannt werden Indien, Äthiopien und Eritrea.

Reform der Ampel-Koalition trat Ende Juni 2024 in Kraft

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, die Ende Juni 2024 wirksam wurde. Seither dürfen alle Eingebürgerten ihre frühere Staatsangehörigkeit behalten. Zuvor war dies regulär nur für EU-Bürger möglich sowie in bestimmten Ausnahmefällen, etwa wenn der Herkunftsstaat eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigerte.

Zugleich wurden die Fristen verkürzt: Für eine Einbürgerung genügen seit der Reform fünf statt acht Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. Besonders gut integrierte Ausländer konnten zunächst bereits nach drei Jahren Deutsche werden. Diese sogenannte Turbo-Einbürgerung hat die inzwischen amtierende schwarz-rote Bundesregierung im vergangenen Jahr jedoch wieder abgeschafft.

Dass die Mehrstaatigkeit in Deutschland zuvor nicht generell erlaubt war, hielt nach Angaben des Mediendienstes vor allem jene Menschen von einer Einbürgerung ab, die sich dem Herkunftsland oder der Heimat ihrer Eltern emotional und kulturell verbunden fühlen. Eine Rolle spielten zudem praktische Gründe wie erleichterte Reisen, Erbrechts- und Eigentumsfragen oder die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten.

Union und AfD bleiben skeptisch

Politisch bleibt die doppelte Staatsbürgerschaft umkämpft. Die AfD will sie nur in begründeten Einzelfällen zulassen. Auch die Union steht der Regelung im Gegensatz zum Koalitionspartner SPD eher kritisch gegenüber. Skepsis äußern insbesondere Fraktionschef Jens Spahn und der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (beide CDU). Als Argumente führen Gegner mögliche Loyalitätskonflikte sowie die Befürchtung an, dass „Parallelgesellschaften“ entstehen könnten.

Die Zahl neu gestellter Einbürgerungsanträge ist laut Mediendienst 2025 um rund zehn Prozent auf etwa 189.000 zurückgegangen. Die meisten Anträge wurden in Berlin gestellt (rund 36.100), gefolgt von München mit etwa 17.800. In der bayerischen Landeshauptstadt ist neben dem Andrang auch der Bearbeitungsstau groß: Anfang Mai lagen dort noch mehr als 40.200 unbeschiedene Anträge vor.

Am häufigsten wurden 2025 Menschen aus Syrien eingebürgert, vor Personen aus der Türkei, Afghanistan, dem Iran und Russland.

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