Zahl des Tages

500 Euro – So viel verdienen Lehrer ab kommendem Jahr mehr

Über 5600 Lehrkräfte in Berlin können 2019 in eine höhere Gehaltsstufe springen.

Martin Klesmann
2 Min
Über 5600 Lehrkräfte können 2019 in eine höhere Gehaltsstufe springen (E13).

Über 5600 Lehrkräfte können 2019 in eine höhere Gehaltsstufe springen (E13).

© imago/photothek

Viele Grundschullehrer werden ab dem kommenden Jahr tatsächlich mehr Geld verdienen. Denn Bildungsverwaltung und GEW haben mit Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) nach zähen Verhandlungen eine Einigung erzielt. Das teilte die GEW nun in einem  Schreiben in einer Mitglieder-Rundmail mit, die der Berliner Zeitung vorliegt.

Über 5600 Lehrkräfte können demnach in eine höhere Gehaltsstufe springen (E13) und dadurch bei voller Stelle monatlich 500 Euro brutto mehr verdienen. Lehrkräfte, die ab 2014 nach dem neuen Lehrerbildungsgesetz studiert haben, werden bereits jetzt höher eingruppiert und verdienen mit E13 gut 5400 Euro im Monat. Doch auch die sogenannten Bestandslehrer, meist schon etwas älter, sollen nun besser verdienen.

Den Antrag auf „Feststellung der Befähigung“ für A13/E13 kann wohl ab Januar 2019 stellen, wer eine vierjährige Tätigkeit im Berliner Schuldienst nachweisen kann. Der jeweilige Schulleiter muss dann bestätigen, dass der Antragsteller tatsächlich mindestens 30 Zeitstunden Fortbildung seit dem Jahr 2004 absolviert hat. Gleichzeitig muss der Antragsteller sich schriftlich verpflichten, innerhalb der nächsten drei Jahren weitere Fortbildungen im Umfang von 30 Zeitstunden zu absolvieren – und zwar in den Bereichen Fachwissenschaft, Fachdidaktik oder Heterogenität.

Regelung gilt auch Beamte

„In den wesentlichen Punkten haben wir uns durchgesetzt“, teilten die GEW-Landesvorsitzende Doreen Siebernik und Tarifexperte Udo Mertens mit. „Die berufliche Erfahrung wird berücksichtigt und das Verfahren ist unkompliziert gestaltet.“

Die Regelung gilt für Beamte ebenfalls. Auch DDR-Lehrer für die unteren Klassen (LuK-Lehrer) sowie Sonderschullehrer mit DDR-Ausbildung können höhergruppiert werden, sofern sie bereits eine Besoldung nach A12 oder E11 erhalten, also nach der Wende die „Sternchenkurse“ absolviert haben.

Luk-Lehrer, die derzeit nach A11/E10 bezahlt werden, wird ebenfalls eine Fortbildung angeboten. Dafür müssen sie aber eine sechsjährige Bewährung nachweisen. Und ein besonderes Schmankerl gibt es für ältere Beamte. Wer vor dem 1. August 2019 das Pensionsalter erreicht, kann sein späteres Ruhegeld erhöhen, indem er einfach länger arbeitet. So bleiben weniger Stellen offen.

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