Politik

J.D. Vance: Trump-Vize kritisiert AfD-Einstufung mit Vergleich zur Berliner Mauer

Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die US-Regierung von Donald Trump und ihr Berater Elon Musk kritisieren das scharf.

US-Vizepräsident J.D. Vance

US-Vizepräsident J.D. Vance

© Kevin Lamarque/dpa

Mit der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch gewinnt die Diskussion über ein mögliches Parteiverbot eine neue Dynamik. Auch den USA wird das zur Kenntnis genommen - und zum Teil scharf kritisiert. So mischen sich nun unter anderem Tesla-Chef Elon Musk, US-Vizepräsident J.D. Vance und Außenminister Marco Rubio in die Debatte ein. Auf seiner Onlineplattform X schrieb der Tech-Milliardär am Freitag: „Ein Verbot der zentristischen AfD, Deutschlands beliebtester Partei, wäre ein extremer Angriff auf die Demokratie“.

Kurz darauf reagierte auch Rubio auf den Verfassungsschutzbericht. Deutschland habe seiner Spionagebehörde gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt, schrieb er auf X. „Das ist keine Demokratie - es ist eine verdeckte Ty­ran­nei.“ Wirklich extremistisch sei nicht die AfD - die bei den jüngsten Wahlen den zweiten Platz belegte - sondern die tödliche Politik der offenen Grenzen, die die Partei ablehne, schrieb der US-Außenminister. „Deutschland sollte seinen Kurs ändern.“

Das Auswärtige Amt reagierte später auf Rubios X-Beitrag und erklärte: „Das ist Demokratie.“ Weiter hieß es: „Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer gründlichen und unabhängigen Untersuchung zum Schutz unserer Verfassung und der Rechtsstaatlichkeit.“ Das letzte Wort hätten „unabhängige Gerichte“, erklärte das Auswärtige Amt. „Wir haben aus unserer Geschichte gelernt, dass Rechtsextremismus gestoppt werden muss.“

J.D. Vance: Berliner Mauer vom deutschen Establishment wieder aufgebaut

US-Vizepräsident JD Vance schrieb auf X, die AfD sei „die beliebteste Partei in Deutschland und mit Abstand die repräsentativste für Ostdeutschland“. Nun versuchten „die Bürokraten, sie zu zerstören“, erklärte er weiter. „Der Westen hat die Berliner Mauer gemeinsam niedergerissen“, schrieb Vance. „Und sie wurde wieder aufgebaut – nicht von den Sowjets oder den Russen, sondern vom deutschen Establishment.“

Vance hatte bereits Mitte Februar auf der Münchner Sicherheitskonferenz vor einer Gefährdung der Demokratie in Deutschland gewarnt. Er nahm dabei indirekt Bezug auf die deutsche Debatte über eine Abgrenzung von der AfD und sagte: „Es gibt keinen Platz für Brandmauern.“ Am Rande der Konferenz traf sich Vance auch mit AfD-Chefin Alice Weidel. Weidel bekam auch Wahlkampf-Unterstützung von Trump-Berater Musk. Ihr Co-Parteichef Tino Chrupalla reiste zu Trumps Amtseinführung nach Washington.

Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz sehen mehrere Parteien größere Chancen für ein mögliches Verbot der Partei. Der scheidende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) warnte dagegen vor einem „Schnellschuss“.

Forderungen nach AfD-Verbot werden laut

Laut dem Berliner SPD-Fraktionschef Raed Saleh sei ein Verbotsverfahren unausweichlich. „Der Umfragezuspruch für die AfD darf uns nicht abhalten, das Richtige zu tun, sondern stellt den Handlungsauftrag dar“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Nach Angaben von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sei die AfD eine Bedrohung für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

SPD-Politikerin Carmen Wegge erwarte daher „definitiv“ mehr Unterstützung für einen Verbotsantrag. Sowohl in der SPD als auch in der Union gebe es Bewegung in dieser Frage. In den vergangenen Monaten habe es häufig Zweifel gegeben, ob schon genug gegen die AfD vorliege, „um tatsächlich auch den Beweis ihrer Verfassungsfeindlichkeit führen zu können“, sagte Wegge der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Die Hochstufung durch den Verfassungsschutz ist ein Signal, dass zumindest für diese Einschätzung ausreichendes Material vorliegt.“

„Das entscheidende Gutachten liegt endlich vor“, sagte dazu Migrations-Staatsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD) der taz. Die Beweislage sei erdrückend, nun müsse die „ernsthafte und gründliche Vorbereitung“ eines Parteiverbotsverfahrens eingeleitet werden.

Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) forderte, dass ein Parteiverbot umgehend geprüft und angestoßen werden müsse. Es sei nicht erst seit heute klar, „dass die AfD rassistische und demokratiefeindliche Positionen vertritt und damit eine Gefahr für die Demokratie in unserem Land darstellt“, teilte sie mit.

Einstufung als rechtsextrem heißt nicht gleich Parteiverbot

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) stellte wie bereits zuvor schon Innenministerin Nancy Faeser (SPD) klar, dass ein Parteiverbotsverfahren nicht zwangsläufig die Folge der Neubewertung durch den Verfassungsschutz sei. Die Entscheidung über die Einleitung liege „bei den antragsberechtigten Verfassungsorganen und ist eine politische Entscheidung“, sagte sie mehreren Zeitungen. Sie fügte jedoch hinzu: „Die Einstufung des Verfassungsschutzes wird dabei eine wesentliche Rolle spielen.“

Zugleich gab es Warnungen vor einem vorschnellen Verbotsverfahren. „Die Entscheidung bleibt politisch - und dabei müssen wir berücksichtigen, dass die AfD sich dann noch stärker als Opfer inszenieren würde und davon profitieren könnte“, sagte der CDU-Rechtspolitiker Günter Krings der Welt am Sonntag. Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, sagte der Zeitung: „Ein gescheitertes Verbotsverfahren könnte zum größten Desaster für die Demokratie werden.“

Wer kann ein Parteiverbot beantragen?

Die Hürden für ein solches Parteiverbot sind hoch. Würde ein solches Verfahren scheitern, wäre das ein massiver Imagesieg für die AfD, warnen Experten. Beantragen können ein Verbot die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Im Bundestag ist dafür eine Mehrheit der Abgeordneten nötig. Über das Verbot entscheiden kann dann nur das Bundesverfassungsgericht. Notwendig ist dort eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Karlsruher Gerichtssenats.

Was sind die Voraussetzungen für ein Parteiverbot?

Eine Partei kann in Deutschland laut Artikel 21 Grundgesetz nur verboten werden, wenn sie die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ beeinträchtigen oder beseitigen will und damit verfassungswidrig ist. In einem Urteil von 1956 fordert Karlsruhe dafür eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“, mit der diese Ordnung beseitigt werden soll. Zudem muss es laut Gericht konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Erreichen der verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

Welche Parteiverbote gab es bisher?

Seit Gründung der Bundesrepublik wurden zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die 1949 als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, und 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). (mit AFP und dpa)

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