Erfundener Mord

Ende einer Prüfung: Der MDR und der Fall Diogo

Hat der MDR in seiner Berichterstattung zum Fall Diogo die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt? Der Programmausschuss hat seine Prüfung vorgelegt.

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Funkhaus des Mitteldeutschen Rundfunks in Halle an der Saale.

Funkhaus des Mitteldeutschen Rundfunks in Halle an der Saale.

© imago/STAR-MEDIA

Berlin - Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat in seiner Berichterstattung zum Fall Diogo „in einem Punkt“ die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Zu diesem Ergebnis kommt der Programmausschuss Leipzig des MDR. Die Kritik bezieht sich auf den Beitrag „Schuld ohne Sühne“ aus dem Jahr 2017 über den Tod des mosambikanischen DDR-Vertragsarbeiters Manuel Diogo. Darin spielen Laiendarsteller, als Neonazis verkleidet, einen rassistischen Überfall nach, und ein MDR-Reporter überbringt der alten Mutter Diogos die Nachricht über den Mord an ihrem Sohn, obwohl es in Wirklichkeit weder einen Neonazi-Überfall noch einen Mord gab.

Der Programmausschuss hat sich das „verschriftlichte Interview mit der Mutter“ zustellen lassen und stellt fest: Der Off-Text „der dem Zuschauer eine festgelegte Meinung und eine harte Konfrontation der Mutter mit dieser Aussage vermittelt“ entspreche nicht der Realität. Die Wirklichkeit werde verzerrt und nicht real abgebildet. Das schreibt der Ausschussvorsitzende Manfred Böhme in seinem Bericht an die MDR-Intendantin Karola Wille. Weiter heißt es: Journalistische Sorgfaltspflicht werde verletzt. Es erfolge in der Szene gegenüber dem Zuschauer keine wahrheitsgetreue und sachliche Berichterstattung.

Der Programmausschuss des MDR, ein ehrenamtliches Kontrollgremium des Rundfunkrats, berät die Intendantin, überwacht die Erfüllung des MDR-Staatsauftrags und prüft Beschwerden. Im Fall Manuel Diogo ging es um eine Programmbeschwerde der „Ständigen Publikumskonferenz“, einem Verein, der Missständen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachgeht.

Die Beschwerde der „Ständigen Publikumskonferenz“

Manuel Diogo war 1981 in die DDR gekommen und hatte bis zu seinem Tod 1986 im Sägewerk von Jeber-Bergfrieden gearbeitet. DDR-Ermittler stellten fest, er sei betrunken gewesen, habe den Ausstieg verpasst und sei auf freier Strecke vor einen entgegenkommenden Zug gesprungen. Ein Unfall. Mehr als 30 Jahre später aber hieß es plötzlich, Diogo sei von Neonazis brutal ermordet worden, die Staatssicherheit habe die Tat vertuscht. Der MDR verbreitete die These in mehreren Fernsehbeiträgen. Die Brandenburger Linke-Politikerin Andrea Johlige forderte in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung „die wahren Umstände“ endlich ans Licht zu bringen.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam kam dieser Forderung im Juni 2020 nach und teilte im März 2021 nach achtmonatigen „intensiven Prüfungen“ mit, „keinen Anhaltspunkt für ein Tötungsdelikt oder Manipulationen“ gefunden zu haben. Die Berliner Zeitung war zuvor durch eigene investigative Recherchen zu dem gleichen Ergebnis gekommen.

Der MDR veröffentlichte die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, sah aber „keine Veranlassung“, den Zuschauern mitzuteilen, falsch vom Sender informiert worden zu sein und stellte sich hinter seine Autoren Tom Fugmann und Christian Bergmann.

Im April 2021 reichte die „Ständige Publikumskonferenz“ Programmbeschwerde ein. Die Vorsitzende, Maren Müller, kritisierte, wie das MDR-Filmteam „auf Kosten der Beitragszahler nach Mosambik“ reiste, um „die alte Mutter Diogos und deren Familie mit der ausgedachten Story zu konfrontieren“, sprach von einer „Medienente“ und forderte den MDR auf, sich bei der Familie und den Zuschauern zu entschuldigen und die Berichte zu korrigieren. „Eine Richtigstellung der erfundenen Geschichte sollte zeitnah an einem prominenten Sendeplatz erfolgen“, so Müller.

Ihre Beschwerde wurde Ende April vom Sender abgelehnt wie zuvor bereits die des Historikers Ulrich van der Heyden. In der Begründung des Juristischen Direktors des MDR, Jens-Ole Schröder, hieß es: „Die Vorgehensweise entspricht dem Gebot der Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten.“ Der Umstand, dass eine Staatsanwaltschaft bei der Beurteilung eines Sachverhaltes zu einer anderen Bewertung komme als in Beiträgen des MDR publiziert, bedeute nicht zugleich, „dass die Berichterstattung des MDR falsch, erfunden oder unwahr sei“.

„Dünne Faktenlage und Ungereimtheiten“

Maren Müller erhob Eingabe gegen die Ablehnung und machte in ihrer Begründung auf die „dünne Faktenlage und auf die Ungereimtheiten“ aufmerksam, „die sich sowohl durch die beanstandete MDR-Dokumentation als auch durch Herrn Dr. Schröders Ausführungen ziehen“. Die Vorgehensweise der Filmemacher Christian Bergmann und Tom Fugmann, so Müller, entspreche im Falle Manuel Diogo „eben nicht dem Gebot der Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten“. Es mute eher so an, „als sei die Story vom gewünschten Ergebnis her konzipiert worden.“

Auch die Eingabe wurde abgelehnt. Ein Referent der Intendantin teilte Müller im August mit: Die „Angelegenheit“ werde nun dem zuständigen Ausschuss des Rundfunkrates vorgelegt.

Der prüfte den Fall am 28. September 2021. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt seit Dezember vor, klingt allerdings eher wie das Eingeständnis eines Formfehlers als eine Aufarbeitung eines Medienskandals. Der Programmausschuss kritisiert lediglich eine Stelle, den „Off-Text“ im Interview mit Diogos Mutter, dieser entspreche „nicht der Realität“, heißt es.

Im Off-Text erfährt der Zuschauer, dass der MDR-Reporter der Mutter mitteilt, ihr Sohn sei von einer Gruppe Neonazis getötet worden. Was der Reporter Christian Bergmann der Mutter stattdessen sagt, warum sie im Interview mit ihm in Tränen ausbricht, „von diesen Banditen“ spricht, sagt, sie sei froh, jetzt die Wahrheit zu wissen, teilt der Programmausschuss nicht mit. Nur so viel: Das Interview entspreche „voll und ganz“ den Erwartungen an die journalistischen Grundsätze des ÖRR, „insbesondere war eine Verletzung der Würde der Mutter nicht festzustellen“. Überprüfen lässt sich das nicht. Der Berliner Zeitung liegen weder das „verschriftlichte Interview“ vor noch der Rohschnitt der Szene.

Den hat auch der Programmausschuss nicht geprüft. Ausschusschef Manfred Böhme sagte der Berliner Zeitung: „In die Ebene der Rohschnitte sind wir nicht gegangen. Wir befassen uns mit den Beiträgen, die gesendet wurden. Das ist unsere Aufgabe, insbesondere bei der Behandlung von Beschwerden. Für ehrenamtliche Gremienarbeit ist da eine Grenze erreicht. Sonst würde es ja eher in die Arbeit eines Untersuchungsausschusses gehen. Das ginge zu weit.“

Manfred Böhme ist Direktor des Landestourismusverbandes Sachsen e.V. und ehrenamtlich nicht nur Mitglied im MDR-Rundfunkrat, sondern auch noch Vorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU Sachsen sowie Mitglied im Aufsichtsrat Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen GmbH. Man erreicht ihn telefonisch im Auto oder in der Mittagspause. Er wirkt freundlich, bemüht, aber auch etwas überfordert mit dem Fall.

Mit den Recherchen der Berliner Zeitung haben wir uns nicht vertieft beschäftigen können. Die Komplexität des Sachverhaltes ist sehr groß.

Manfred Böhme, Vorsitzender des MDR-Programmausschusses

Maren Müller wundert das nicht bei Böhmes „Multifunktionen“, wie sie es nennt. „Wie soll er noch die Zeit finden, sich mit einem umfangreichen Projekt wie der Recherche zum Fall Diogo zu befassen?“, fragt sie. Sie habe die Rundfunkräte explizit gebeten, sich den Podcast der Berliner Zeitung zum Fall anzuhören und sei sicher, dass dies aus Zeitgründen kaum einer getan habe.

Wurden Konsequenzen gezogen?

Böhme sagt dazu: „Mit den Recherchen der Berliner Zeitung haben wir uns nicht vertieft beschäftigen können. Die Komplexität des gesamten Sachverhaltes ist sehr groß.“

Ihm ist dennoch wichtig zu betonen, dass sich der Ausschuss „sehr intensiv“ mit der Diogo-Berichterstattung des MDR beschäftigt habe. So sei beispielsweise über das Nachstellen der Mordszene mit Laiendarstellern gesprochen worden. „Wir waren der Meinung: Die Grenzen sind in diesem Beitrag erreicht.“ Auf die Frage, warum davon nichts in der Erklärung des Ausschusses steht, antwortet er: „Wenn es da heißt, wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt, können Sie davon ausgehen, dass Konsequenzen gezogen wurden. Da vertraue ich Klaus Brinkbäumer.“

Brinkbäumer war Spiegel-Chefredakteur u.a. in der Zeit der Relotius-Fälschungen. Seit Anfang 2021 ist er Programmchef des MDR in Leipzig. Auf einer Rundfunkratssitzung Anfang Mai 2021 hatte er erklärt, die „Notwendigkeit einer Richtigstellung“ im Fall Diogo sehe er nicht.

Der Programmausschuss hat die Redaktion des MDR nun aufgefordert, sich intensiv mit Qualitätsstandards bei „Verdachtsberichtserstattungen“ auseinanderzusetzen. Auf die Frage, ob die Redaktion der Aufforderung gefolgt sei, gibt es keine Antwort vom Sender. Ein MDR-Sprecher teilt lediglich mit: „Der Rundfunkrat hat die Programmbeschwerde im Wesentlichen abgewiesen und ihr in einem Punkt stattgegeben.“ Und Intendantin Karola Wille erklärt in einer Mail an Maren Müller das „vorliegende Verfahren“ für abgeschlossen.

Gibt man in das Suchfeld der MDR-Website elf Monate nach der Mitteilung der Potsdamer Staatsanwaltschaft den Namen „Manuel Diogo“ ein, erscheint keine Korrektur, keine Richtigstellung, sondern ein einziger Artikel mit der Überschrift: „Kampagnenjournalismus 2018 und heute“. Darin geht es nicht etwa um die Verfehlungen des Senders, sondern um die umfangreichen Recherchen der Berliner Zeitung zum Fall. Da ist die Rede von einem Journalismus, der „streng riecht“ und dem „Sound der sogenannten Alternativmedien“.

Maren Müller von der Publikumskonferenz sagt dazu: „In gehässiger und gleichwohl ahnungsloser Manier wird die Rechercheleistung jener Journalisten diskreditiert, die zu Recht auf die Fehlleistung des MDR hinweisen. Man kann nicht zugeben, einen Fehler begangen zu haben, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.“

Podcast: Der Fall Diogo – Erfindung eines Verbrechens

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