Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will, dass ab kommendem Jahr keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass der Deutsche Bundestag diesem Plan in Kürze zustimmen wird.
Die Regelung wird in dem Fall nicht nur den Neubau, sondern auch den Bestand betreffen. Wer jetzt schon eine fast 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizung hat, müsste mit höheren Umstiegskosten schon im nächsten Jahr rechnen. Dabei wird die Debatte nur auf die Eigentümer bzw. die Vermieter reduziert: Klar, sie sind auch diejenigen, die zu neuen Heizungen verpflichtet werden und diese finanzieren müssen. Doch was bedeutet das für die Mieter? Fast 60 Prozent der Menschen in Deutschland wohnen schließlich zur Miete.
So werden Heizanlagenaustausch und Wärmedämmungen auf Mieter umgelegt
Im Moment gilt: Vermieter können Modernisierungs- und Energiesanierungsmaßnahmen auf ihre Mieter umlegen, aber maximal acht Prozent aller Kosten pro Jahr. Heizanlagenaustausch, Wärmedämmungen, Nutzung erneuerbarer Energien sowie energetische Fenstererneuerung fallen darunter. Die entsprechenden Modernisierungskosten werden dann angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufgeteilt. Zum Beispiel: Fallen für den Einbau einer Wärmepumpe mit Dämmungsmaßnahmen 50.000 Euro pro Haus an, dürften die Vermieter 4000 Euro pro Jahr auf alle Mieter gesamt umlegen.
Öl- und Gasheizungsverbot ab 2024: Wie entkomme ich der Wärmepumpe? Unsere FAQ
Bis 2019 waren es noch elf Prozent im Jahr. Die Kappungsgrenze liegt dabei bei drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren. Vermieter müssen ihre Mieter über die bevorstehende Modernisierung zudem spätestens drei Monate vor Beginn schriftlich informieren. Geregelt werden die Mieterhöhungen in dem Fall durch die Modernisierungsumlage nach § 559 BGB.
Eine Frau kontrolliert einen Heizkostenverteiler an der Heizung.
© Annette Riedl/dpa
Öl- und Gasheizungsverbot ab 2024: So will die Ampel die Mieter schützen
Diese Regeln gibt es bisher auf dem Papier für den planmäßigen Heizungsaustausch. Doch was Habeck ab 2024 will, ist eine verpflichtende forcierte Heizungswende mit deutlich höheren Kosten, als wenn die Haushalte anstatt einer alten wieder eine neue Öl- oder Gasheizung bekämen. Die geplanten Umstiegs-Maßnahmen bergen in dem Ausmaß Missbrauchspotenzial und können den Mietern noch stärker zur Last fallen. Diese Risiken lassen sich beim aktuellen Gesetzesstand noch schwer kalkulieren. Doch was sollten die Mieter bereits wissen?
Wärmepumpenland Deutschland: Wird Habecks Heizungsplan aufgehen oder scheitern?
Im neuen Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums werden zum Beispiel Regelungen zum Schutz der Mieter vorgesehen. Hier ein Auszug.
Regelungen zum Schutz von Mietern nach Novelle zum Gebäudeenergiegesetz:
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Potenzielle Falle für Mieter: Staatliche Hilfen für Eigentümer
Im Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums wird nicht genauer erwähnt, ob die Eigentümer die Höhe ihrer Investitionskosten um die staatlichen Hilfen reduzieren müssten. Und die Hilfen werden kommen, versprach Robert Habeck.
Aktuell sieht das ältere Programm „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (Beg)“ 25 bis 40 Prozent Förderung als Zuschuss für eine neue Wärmepumpe im Bestand vor. Man sollte schon davon ausgehen, dass der eine oder andere Vermieter womöglich versuchen wird, alle Kosten ohne Berücksichtigung der erhaltenen Förderung auf seinen Mieter umzulegen.
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