Entscheidung über Klage Kiesewetters steht noch aus: Wieviel Chemieunterricht braucht ein Schüler?

In spätestens 14 Tagen weiß Benjamin Kiesewetter, ob er in Zukunft dem Chemieunterricht der Robert-Blum-Schule fernbleiben darf. Am Freitag wurde sein Fall vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.Der Schüler erregt mit seiner Klage gegen das Land Berlin mittlerweile bundesweit Aufsehen. Im vergangenen Jahr ging der Schüler der 11. Klasse mit der Begründung "Zwangslernen sei gesundheitsschädigend" monatelang nicht zur Chemiestunde. Offensichtlich gehe es Benjamin nicht darum, die Schule zu schwänzen, sondern sich mit Dingen zu beschäftigen, die ihn interessieren, räumt Richter Hans-Peter Rueß in der Verhandlung ein. Doch das Schulgesetz sehe ein Erziehungsziel vor. Danach sei dem Schüler ein Höchstmaß an Urteilskraft, Wissen und Können zu vermitteln. Wie die Schule ihren Bildungsauftrag umsetzen soll, daran schieden sich die Geister."Darunter kann die Vermittlung einer weitgefächerten Allgemeinbildung verstanden werden", so der Richter. "Wenn Schule Zwangslernen heißt, kann doch von der Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit nicht mehr die Rede sein", kontert Jens Bruckner, Anwalt des Klägers. Ohne einheitliche Prüfungsanforderungen könnten keine Mindestanforderungen für einen Abschluß festgelegt werden, argumentiert Günter Ziebegk vom Landesschulamt. Doch wer bestimmt, wieviel Mathe, Deutsch oder Chemie der Schüler für seine Hochschulreife braucht? "Das liegt letztendlich in der Verantwortung des Schulamtes", klagt Bruckner.Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) hat Verständnis für die Klage von Kiesewetter geäußert. Sein Sprecher Burkhard Jahn sagte, wenn die Klage damit begründet werde, daß der Chemieunterricht "zu langweilig" ist, dann habe er "Sympathie" für sein Vorgehen. Der Chemieunterricht sei auch aus ihrer Sicht oftmals zu theoretisch. ...

BLZ
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In spätestens 14 Tagen weiß Benjamin Kiesewetter, ob er in Zukunft dem Chemieunterricht der Robert-Blum-Schule fernbleiben darf. Am Freitag wurde sein Fall vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.Der Schüler erregt mit seiner Klage gegen das Land Berlin mittlerweile bundesweit Aufsehen. Im vergangenen Jahr ging der Schüler der 11. Klasse mit der Begründung "Zwangslernen sei gesundheitsschädigend" monatelang nicht zur Chemiestunde. Offensichtlich gehe es Benjamin nicht darum, die Schule zu schwänzen, sondern sich mit Dingen zu beschäftigen, die ihn interessieren, räumt Richter Hans-Peter Rueß in der Verhandlung ein. Doch das Schulgesetz sehe ein Erziehungsziel vor. Danach sei dem Schüler ein Höchstmaß an Urteilskraft, Wissen und Können zu vermitteln. Wie die Schule ihren Bildungsauftrag umsetzen soll, daran schieden sich die Geister."Darunter kann die Vermittlung einer weitgefächerten Allgemeinbildung verstanden werden", so der Richter. "Wenn Schule Zwangslernen heißt, kann doch von der Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit nicht mehr die Rede sein", kontert Jens Bruckner, Anwalt des Klägers. Ohne einheitliche Prüfungsanforderungen könnten keine Mindestanforderungen für einen Abschluß festgelegt werden, argumentiert Günter Ziebegk vom Landesschulamt. Doch wer bestimmt, wieviel Mathe, Deutsch oder Chemie der Schüler für seine Hochschulreife braucht? "Das liegt letztendlich in der Verantwortung des Schulamtes", klagt Bruckner.Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) hat Verständnis für die Klage von Kiesewetter geäußert. Sein Sprecher Burkhard Jahn sagte, wenn die Klage damit begründet werde, daß der Chemieunterricht "zu langweilig" ist, dann habe er "Sympathie" für sein Vorgehen. Der Chemieunterricht sei auch aus ihrer Sicht oftmals zu theoretisch. +++

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