Anfang dieser Woche kam heraus, dass Dennis M. im Januar 2013 auch seine damalige Frau in der gemeinsamen Wohnung in Tempelhof getötet haben soll. Er soll den Tatort so arrangiert haben, dass es aussah, als ob seine Frau sich erhängt hätte. Damals geriet er aber nicht in Verdacht – und wurde nun zum mutmaßlichen Mörder von Marita K.
Suizid durch Erhängen
Nach Angaben von Ermittlern wurde damals ein gravierender Fehler gemacht. Nach dem angeblichen Suizid 2013 verzichteten die Kriminalbeamten der Sofortbearbeitung der örtlichen Direktion darauf, bei der Staatsanwaltschaft eine Obduktion anzuregen. Für die Polizisten stand fest, dass es ein Suizid durch Erhängen war. Die Beamten hielten die Halsverletzungen der Toten für eine Strangmarke – verursacht durch das Gewicht des Menschen in einer Schlinge beim Erhängen.
Erst nach dem Müggelheimer Mord schaute sich die 2. Mordkommission des Landeskriminalamtes, die im Umfeld des Verdächtigen ermittelte, die Fotos an, die damals von der toten Frau gemacht wurden. Gemeinsam mit dem Rechtsmedizinischen Institut der Charité kamen sie zu dem Schluss, dass die Wunde am Hals der Leiche eine Drosselmarke war, verursacht durch das Zuziehen einer Schlinge. Ein Rechtsmediziner hätte den Unterschied damals sofort erkannt. Wenn er denn hinzugezogen worden wäre.
"Glücklicherweise gab es wenigstens die Leichenfotos"
Gegen Dennis M. wurde ein zweiter Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Die Polizei will sich zu dem Fall nicht äußern und verweist auf die Staatsanwaltschaft. Deren Sprecher Martin Steltner sagt lediglich: „Glücklicherweise gab es wenigstens die Leichenfotos, die für Aufklärung gesorgt haben.“ Ob dieser Fall polizeiintern ausgewertet wird, bleibt unklar.
Dass es zu dieser Panne kommen konnte, verwundert den Landeschef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BdK), Michael Böhl, nicht. Bei den Sofortdiensten der Kripo seien häufig junge Kollegen mit wenig Erfahrung im Einsatz, sagt er. „Es fehlt an erfahrenem Personal, das die Kollegen anleitet. Doch die Belastung durch die Schichtdienste ist so stark, dass viele erfahrene Kollegen sich versetzen lassen.“
Ein Drittel bis die Hälfte der Tötungsdelikte unerkannt
Der Fall von Tempelhof wirft nebenbei auch ein Schlaglicht auf die Situation bei der Leichenschau, wie sie seit Jahren von Polizisten und Rechtsmedizinern kritisiert wird. Denn Schätzungen zufolge bleibt in Deutschland ein Drittel bis die Hälfte der Tötungsdelikte unerkannt und damit ungesühnt. Gern erzählen Rechtsmediziner Geschichten wie jene vom Hausarzt, der ein natürliches Dahinscheiden attestierte und mehrere Messerstiche im Rücken übersah.
Der BdK fordert seit Jahren Verbesserungen bei der Leichenschau. „Jeder Mediziner sollte in Fortbildungsmaßnahmen für die Leichenschau qualifiziert werden, so dass die Polizei bei Bedarf eine Liste der anerkannten Leichenschau-Ärzte zur Hand hat“, sagt Böhl. „Doch das gibt es aus Kostengründen nicht.“
Leichenschau durch qualifizierte Ärzte
In diesen Forderungen stimmt er mit Michael Tsokos überein, dem Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts der Charité. Die Qualifizierungsmaßnahmen scheitern nach dessen Ansicht etwa am Bestattungsgesetz, das eine Leichenschau durch qualifizierte Ärzte vorsehen müsste. Der Polizei dagegen wirft Tsokos keine mangelnde Qualifikation vor. „Die Schulung ist gut, die sind regelmäßig bei uns“, sagt er. „Es hängt aber immer vom Einzelnen ab.“ – So wie in Tempelhof.
Als erstes Bundesland will Bremen in diesem Jahr die „qualifizierte Leichenschau“ einführen, um Hinweise für einen unnatürlichen Tod finden zu können. Die Todesfeststellung, etwa durch den Hausarzt, und die Leichenschau durch einen dafür ausgebildeten Arzt, sollen getrennt werden. Die Gebühren von 175 Euro sollen dort allerdings die Angehörigen der Toten tragen.
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