Amnestie

Erster Häftling in Berlin wegen Cannabis-Legalisierung entlassen

Ein Häftling in Berlin durfte wegen der Amnestieregelung im Cannabis-Gesetz vorzeitig das Gefängnis verlassen. Er war wegen schweren Raubes und Cannabis-Besitz verurteilt worden.

Team News dpa/BLZ
2 Min
Die Berliner Justiz muss nach der Cannabis-Legalisierung viele Urteile überprüfen - und womöglich Inhaftierte entlassen.

Die Berliner Justiz muss nach der Cannabis-Legalisierung viele Urteile überprüfen - und womöglich Inhaftierte entlassen.

© Emmanuele Contini

Ein Häftling ist in Berlin infolge der teilweisen Cannabis-Legalisierung entlassen worden. Der Mann sei wegen schweren Raubes und dem Besitz von „nicht geringer Mengen Cannabis“ verhaftet worden und hatte seine Freiheitsstrafe fast abgesessen, wie eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Konkret habe er 23 Gramm Gras besessen. Mit der Teillegalisierung ist der Besitz von Cannabis zu Hause mit bis zu 50 Gramm und in der Öffentlichkeit mit bis zu 25 Gramme mit dem 1. April legal geworden.

Sein Fall wurde deshalb noch einmal geprüft. Mit der Amnestieregelung im Cannabis-Gesetz müssen alle Altfälle erneut betrachtet werden – vorausgesetzt, es handelt sich um Taten, die bisher strafbar, aber seit dem 1. April erlaubt sind.

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Teillegalisierung: Berliner Staatsanwaltschaft muss 6000 Verfahren prüfen

In Berlin muss die Staatsanwaltschaft den Angaben der Sprecherin zufolge fast 6000 Verfahren einzeln durchsehen. Dabei werde überprüft, ob rechtskräftige Urteile ganz oder teilweise unter die Amnestie fielen. Konkret geht es um knapp 3300 Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, rund 2500 Verurteilungen zu Geldstrafen und etwa 100 sonstige Gerichtsentscheidungen. „Der Aufwand, dies alles umzusetzen, ist enorm“, sagte die Sprecherin.

Rund 3500 „eilbedürftige“ Verfahren seien bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes überprüft worden. Dazu zählen Verfahren, in denen aktuell eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird oder eine entsprechende Fahndung mit Haftbefehl zur Strafvollstreckung läuft, wie die Sprecherin erklärte. Von diesen Verfahren seien 455 „potenziell relevant“ in Hinblick auf die Amnestieregelung. „Die Akten müssen also dem zuständigen Gericht übersandt werden, dass dann den Strafausspruch entsprechend abändern muss.“

Laut Polizei keine besonderen Vorkommnisse seit Legalisierung

Seit dem 1. April, dem Tag, an dem das Cannabis-Gesetz in Kraft getreten ist, führt die Polizei verdachtsabhängig immer wieder Kontrollen bei Autofahrern durch, wie ein Sprecher mitteilte. Bislang sei es zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen, hieß es. Eine richtige Bilanz werde aber in „höchstens einem Jahr“ erfolgen. Bislang mache sich die Teillegalisierung aber nicht wirklich bemerkbar: „Es scheint, als gehe das Leben seinen bisher gewohnten Gang“, sagte der Polizeisprecher.

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