Fluggastrechte

EU beschließt endgültig neue Rechte für Flugpassagiere: Was sich für Reisende ändert

Reisende sollen künftig bei Verspätungen, Buchungen und Handgepäck besser gestellt werden – die umstrittenen Entschädigungsschwellen bleiben jedoch bestehen.

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Ein Flugzeug startet am Flughafen Berlin Brandenburg

Ein Flugzeug startet am Flughafen Berlin Brandenburg

© Christophe Gateau/dpa

Der Rat der Europäischen Union hat eine Reform der Rechte von Flugpassagieren endgültig verabschiedet. Nach jahrelangen Verhandlungen billigte der EU-Ministerrat am Montag das Gesetzespaket, das die Rechte von Flugpassagieren stärken und die bestehenden Regeln vereinheitlichen soll. Das teilte der Rat in Brüssel mit.

Die neuen Vorschriften gelten für alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der EU sowie für Ankünfte, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Fluggastrechte: Entschädigungen bleiben unverändert

An den bestehenden Entschädigungszahlungen ändert sich nichts. Passagiere haben weiterhin ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden Anspruch auf 250 bis 600 Euro, abgestuft nach Flugstrecke. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Frankreich, hatte sich zunächst dafür ausgesprochen, die Schwelle auf fünf Stunden anzuheben. Auf Druck des Europaparlaments wurde dies fallen gelassen, wie das Portal Politico im Juni berichtete.

Neu ist, dass Fluggesellschaften ihre Kunden binnen 96 Stunden nach Reiseende schriftlich über deren Ansprüche informieren müssen. Passagiere haben dann neun Monate Zeit, einen Antrag zu stellen. Die Airline muss innerhalb von 30 Kalendertagen zahlen oder eine Ablehnung begründen. Nach Angaben der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC fordern derzeit nur 38 Prozent der berechtigten Passagiere ihre Entschädigung ein.

Verpflegung und Unterkunft bei Verzögerungen

Bei Störungen im Reiseverlauf haben Betroffene nach zwei Stunden Anspruch auf ein Erfrischungsgetränk, nach drei Stunden auf eine Mahlzeit und anschließend alle fünf Stunden auf eine weitere Mahlzeit, maximal drei pro Tag. Nötigenfalls müssen die Airlines eine Hotelunterkunft samt Transfer stellen.

Nicht als Verschulden der Fluggesellschaften gelten weiterhin Zwischenfälle mit randalierenden Passagieren, extreme Wetterlagen, Naturkatastrophen sowie Streiks von Flughafen- oder Bodenpersonal.

Mehr Transparenz und Familienrechte

Airlines, Vermittler und Buchungsplattformen müssen Flugpreise künftig standardmäßig inklusive eines Stücks Handgepäck anzeigen, um Vergleiche zu erleichtern. Eine kostenlose Mitnahme eines kleinen Koffers ist damit allerdings nicht garantiert. Kinder unter 14 Jahren, Schwangere und Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen ohne zusätzliche Reservierungsgebühr neben einer Begleitperson sitzen.

Namensfehler auf Tickets müssen die Airlines künftig kostenlos korrigieren. Eingecheckte Passagiere haben zudem Anspruch auf eine gedruckte Bordkarte ohne Aufpreis. Wer den Hinflug einer Rückflugbuchung verpasst, darf den Rückflug ohne Strafgebühr nutzen. Passagiere, die in einer niedrigeren Klasse als gebucht reisen müssen, erhalten automatisch eine Erstattung.

Auch für Familien gibt es neue Regeln.

Auch für Familien gibt es neue Regeln.

© christening

Kritik von beiden Seiten

Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärte zuvor laut Politico, die neuen Vorgaben würden Entschädigungen „für alle einfacher und effizienter machen“.

Verbraucherschützer halten die Reform hingegen für unzureichend. Kristina Gírethová von der BEUC sagte laut Politico, die Durchsetzungsregeln würden „bedauerlicherweise“ nichts verbessern. Der Branchenverband Airlines for Europe kritisierte, ein solches Vorgehen sei „keine Art, EU-Recht zu reformieren“.

Die neuen Regeln treten nach Angaben des Rates zwölf Monate und 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

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