Verbraucher

EU-Einigung: Recht auf Reparatur soll kommen

Das Handy geht nach genau zwei Jahren kaputt, aber es ist günstiger, sich ein neues zu kaufen als es reparieren zu lassen? Das soll durch ein neues EU-Gesetz...

Marek Majewsky dpa
4 Min
ARCHIV - Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einer EU-Einigung zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen.

ARCHIV - Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einer EU-Einigung zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur bekommen.

© Sebastian Willnow/dpa

Der Chefverhandler des Parlaments, der deutsche SPD-Abgeordnete René Repasi, zeigte sich nach der Einigung begeistert: Es werde erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware - darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte - und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt. 

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