Ukrainekrieg

EU-Kommission will Schutzstatus für Ukrainer um ein Jahr verlängern

Ukrainische Geflüchtete können mit ihrem Aufenthaltstitel unbürokratisch in der EU arbeiten, ihre Kinder zur Schule schicken und sind krankenversichert. Das soll nun auch bis 2027 gelten.

2 Min
Frauen und Kinder, die aus der Ukraine geflohen sind, werden im Februar 2022 am Grenzübergang Medyka, kurz hinter der ukrainischen Grenze, auf polnischer Seite, von einer freiwilligen Helferin (l) begleitet.

Frauen und Kinder, die aus der Ukraine geflohen sind, werden im Februar 2022 am Grenzübergang Medyka, kurz hinter der ukrainischen Grenze, auf polnischer Seite, von einer freiwilligen Helferin (l) begleitet.

© Christoph Soeder/dpa

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, den unbürokratischen Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das sagte EU-Innenkommissar Magnus Brunner am Mittwoch in Brüssel. Ukrainerinnen und Ukrainer könnten damit bis März 2027 ohne Asylverfahren einen Aufenthaltstitel erhalten.

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 hatten die EU-Staaten erstmals auf eine EU-Richtlinie zurückgegriffen, die einen solchen Schutzstatus ermöglicht. Ukrainerinnen und Ukrainer können mit ihrem Aufenthaltstitel einer Arbeit nachgehen, ihre Kinder zur Schule schicken und sind krankenversichert.

Zuletzt hatten die EU-Länder den Schutzstatus im Juni 2024 bis zum 4. März 2026 verlängert. Sie müssen auch der nun vorgeschlagenen Verlängerung bis März 2027 noch zustimmen.

EU-Kommission fordert besseres Gleichgewicht zwischen Ländern

In ihrem Vorschlag vom Mittwoch stellt die Kommission auch eine Strategie für die Zeit nach Auslaufen der Regelung vor. Darin empfiehlt Brüssel den Mitgliedsstaaten etwa, den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern nationale Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen - zum Beispiel in Form von Arbeitsvisa. Die EU-Länder sollen zudem freiwillige Rückkehrprogramme vorbereiten und Beratungszentren einrichten.

Des Weiteren sei es „wichtig, ein besseres Gleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten“, erklärte die Kommission. So sollen künftig etwa Mehrfachregistrierungen für vorübergehenden Schutz in mehreren Ländern vermieden und sichergestellt werden, dass die mit diesem Schutz verbundenen Rechte jeweils nur in einem Mitgliedstaat wahrgenommen werden.

Deutschland hat mit 1,17 Millionen Flüchtlingen aus der Ukraine die meisten Schutzsuchenden aufgenommen, vor Polen mit knapp einer Million Flüchtlingen und Tschechien mit knapp 400.000.

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass Ukrainerinnen und Ukrainer künftig weniger Sozialleistungen erhalten sollen. Bislang haben sie automatisch Anspruch auf Bürgergeld. Laut Koalitionsvertrag sollen sie künftig Leistungen für Asylbewerber beantragen müssen.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema