Deutschland hat neue EU-Regeln zur Lohntransparenz nicht fristgerecht umgesetzt und verstößt damit von Montag an gegen EU-Recht. An diesem Sonntag läuft die Frist ab, bis zu der die EU-Staaten ihr nationales Recht anpassen mussten. Das Bundesfamilienministerium teilte jüngst mit, das deutsche Recht solle erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 angepasst werden.
Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte das Recht in den nächsten Monaten tatsächlich angepasst werden, könnte sie auch davon absehen.
Das soll sich ändern
Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt weniger als Männer. Ihr Bruttostundenlohn lag laut Eurostat-Zahlen von 2024 im Schnitt 15,6 Prozent niedriger. EU-weit beträgt der Unterschied 11,1 Prozent.
Damit sich das ändert, sollen Beschäftigte Auskunft darüber verlangen können, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten ist, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten. Bewerber sind zudem frühzeitig über Einstiegsentgelte zu informieren, eine Frage nach dem bisherigen Gehalt ist nicht mehr erlaubt.
Die Richtlinie zur Entgelttransparenz war 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen worden. Die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat der EU-Staaten enthalten.
Eine Sprecherin des Familienministeriums hatte mitgeteilt, die Richtlinie solle „aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam“ umgesetzt werden. Als Grund für die Verzögerung nannte sie die wirtschaftliche Lage. Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen demnach erstmals zum Juni 2028 fällig werden.
Bestehendes Gesetz kaum genutzt
Hintergrund für die Lohnunterschiede sind nach Angaben der EU-Kommission systematische Ungleichgewichte. So seien Angebote für Kinderbetreuung nicht ausreichend, Frauen trügen unverhältnismäßig viel Verantwortung für die unbezahlte Kinderbetreuung und legten deshalb längere Karrierepausen ein. Ein weiterer Grund seien Stereotype, die sich auf Bildung, Einstellung und Beförderung auswirkten.
Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst wird. Ein Regierungsgutachten ergab 2023 jedoch, dass die Regelung kaum genutzt werde – unter anderem, weil Betroffene befürchteten, ein solches Auskunftsersuchen könnte von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden. (mit dpa)
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