Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das umstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Die Richter in Luxemburg entschieden am Dienstag, dass das ungarische Gesetz mehrere Grundrechte verletzt. Es verstoße „insbesondere“ gegen das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung. Darüber hinaus sah das Gericht eine Verletzung der Menschenwürde.
Die Regelung verbietet unter anderem Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und von Transidentität in Medien wie Fernsehen oder Büchern. Nach Auffassung der Richter stigmatisiert das Gesetz nichtheterosexuelle sowie transgeschlechtliche Menschen und drängt sie an den Rand der Gesellschaft. Bereits der Titel stelle einen Zusammenhang mit pädophiler Kriminalität her, „was geeignet ist, diese Stigmatisierung zu verstärken und hassgetriebenes Verhalten ihnen gegenüber zu schüren“.
Konkret geht es um ein 2021 verabschiedetes Gesetz, das Darstellungen von Homosexualität und Transidentität gegenüber Minderjährigen einschränkt oder verbietet. Die ungarische Regierung hatte die Regelung mit dem Schutz von Kindern begründet.
Klage der EU-Kommission – breite Unterstützung
Die EU-Kommission hatte Ungarn wegen des Gesetzes verklagt. Unterstützt wurde das Verfahren von mehreren Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Parlament. Bereits im Vorfeld hatten juristische Gutachten deutlich gemacht, dass die ungarischen Regelungen nicht nur gegen einzelne Vorschriften verstoßen, sondern grundlegende Werte der Europäischen Union berühren. Dazu zählen Menschenwürde, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.
Orbáns Kurs gegenüber LGBTQ-Menschen
Das Gesetz wurde 2021 unter dem damaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán verabschiedet. Es ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, mit denen die Regierung Rechte von LGBTQ-Menschen eingeschränkt hat. Kritiker sehen darin seit Jahren eine systematische Politik gegen sexuelle Minderheiten. Die EU hatte deshalb wiederholt rechtliche Schritte gegen Budapest eingeleitet. Nach der Parlamentswahl am 12. April gilt Wahlsieger Péter Magyar als designierter Ministerpräsident.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de