Für das Bundeskanzleramt war das Urteil ein Erfolg: Vor wenigen Wochen entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die Regierung keine Dokumente zur „Zeitenwende“-Rede des Kanzlers an das Rechercheportal „Frag den Staat“ herausgeben muss. Hintergrund ist eine Anfrage der Journalisten über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Sie wollten Zugang zu allen relevanten Regierungsunterlagen erhalten.
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Justiz
Exklusiv: Gericht begründet, warum der Ursprung der „Zeitenwende“ geheim bleiben muss
„Frag den Staat“ wollte Dokumente zum Sondervermögen der Bundeswehr einklagen. Ein Gericht lehnte ab. Der Rechtsstreit könnte weitergehen – und einen Präzedenzfall schaffen.
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Bundeskanzler Olaf Scholz während seiner Rede zur „Zeitenwende“ im Deutschen Bundestag
© Kay Nietfeld/dpa