Die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin betonte: „Dann kommen Anwälte der Betroffenen ins Spiel und die müssen abwägen, ob sich ein Gang vors Gericht lohnt.“ Selbstverständlich könnten zu Gesetzen, die beschlossen seien, die zuständigen Gerichte Einwendungen erheben. Zuständig sei dann das Berliner Landesverfassungsgericht und unter Umständen auch das Bundesverfassungsgericht.
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