Wohnungspolitik

Expertenkommission: Bundesverfassungsgericht entscheidet

Die Expertenkommission zu dem Berliner Enteignungsvolksentscheid rechnet fest damit, dass über die strittigen Fragen letztlich das höchste Bundesgericht ents...

dpa
1 Min
Herta Däubler-Gmelin (l), Vorsitzende der Expertenkommission, überreicht Kai Wegner den Abschlussbericht der Expertenkommission.

Herta Däubler-Gmelin (l), Vorsitzende der Expertenkommission, überreicht Kai Wegner den Abschlussbericht der Expertenkommission.

© Wolfgang Kumm/dpa

Die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin betonte: „Dann kommen Anwälte der Betroffenen ins Spiel und die müssen abwägen, ob sich ein Gang vors Gericht lohnt.“ Selbstverständlich könnten zu Gesetzen, die beschlossen seien, die zuständigen Gerichte Einwendungen erheben. Zuständig sei dann das Berliner Landesverfassungsgericht und unter Umständen auch das Bundesverfassungsgericht.

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