Gerichtsurteil

Weimer gibt nach: Kulturstaatsminister wird Berliner Buchladen nicht mehr extremistisch nennen

Der Kulturstaatsminister bezeichnete die Betreiber eines Buchladens als „politische Extremisten“. Ein Gericht untersagte ihm dies.

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Wolfram Weimer akzeptiert einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlins.

Wolfram Weimer akzeptiert einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlins.

© Thomas Trutschel/dpa

Der Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) akzeptiert einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach er die Betreiberinnen des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen darf.

Weimer habe innerhalb der zweiwöchigen Frist keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom 30. April eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. Damit ist der Beschluss bestandskräftig. Bis zur Klärung in der Hauptsache dürfe Weimer die Äußerung nicht wiederholen.

Weimer liegerte keine Beweise für Aussage

Weimer hatte drei Buchläden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Welche Erkenntnisse konkret gegen die Geschäfte vorliegen, wurde öffentlich nie bekannt.

In einem Interview der Zeit sagte Weimer auf die Frage, warum er in die Preisvergabe eingegriffen habe: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun“. Die Betreiberinnen des Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ zogen vor Gericht, nachdem Weimer eine Unterlassungserklärung abgelehnt hatte.

Das Verwaltungsgericht befand im Eilverfahren, die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiberinnen. Sie sei so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage, hieß es in der Entscheidung. Weimer habe trotz Nachfragen des Gerichts nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz zu richten.

Buchläden gehen weiter gegen Weimer vor

„Die Diffamierung der Buchhandlung von Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch. Das ist nun auch gerichtlich geklärt“, erklärte der Anwalt der Berliner Buchhandlung, Jasper Prigge, laut Mitteilung. Weimer solle sich entschuldigen und die drei Buchhandlungen rehabilitieren. Eine Stellungnahme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien lag zunächst nicht vor.

Dem Verwaltungsgericht liegen zudem Klagen der Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ sowie der Läden „The Golden Sho“p in Bremen und „Rote Straße“ in Göttingen im Streit über den Deutschen Buchhandlungspreis vor. Wann sich die Richter mit diesen Verfahren befassen, ist nach Angaben des Gerichts noch offen. (mit dpa)

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