Nach der Deutschen Bundesbank macht auch das Bundesverfassungsgericht Front gegen die Euro-Rettung durch die Europäische Zentralbank (EZB). Nach seiner Einschätzung ist EZB-Präsident Mario Draghi zu weit gegangen, als er sich zum Schutz der Währungsunion mit allen Mitteln – auch mit Ankäufen von Staatsanleihen – bereiterklärte. Allerdings stoppten die Richter Draghi nicht, jedenfalls vorerst nicht. Sie leiteten zum ersten Mal einen Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Der soll entscheiden, ob die Notenbank tatsächlich gegen die europäischen Verträge verstößt. Karlsruhe will erst einschreiten, sollte der EuGH die EZB gewährenlassen.
Dieses zwiespältige Signal sandte das oberste deutsche Gericht am Freitag in seiner Stellungnahme zu den Klagen aus, die Gegner der Euro-Rettung eingereicht haben. Die Investoren an den Märkten reagierten fast gar nicht, weil auch sie weiter rätseln, wie der Rechtsstreit ausgeht. Neue Unsicherheit befürchtet daher Christian Schulz von der Berenberg Bank. Auch Marcel Fratzscher, Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, warnte vor einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit der EZB durch den andauernden Rechtsstreit. Dagegen erklärte Michael Schubert von der Commerzbank, Draghi könne weitermachen wie bisher. Wie viele andere prognostiziert er eine weichere Haltung des EuGH.
Der Streit dreht sich um die verschärfte Rettungspolitik für die Krisenländer, die Draghi am 26. Juli 2012 einleitete. „Innerhalb unseres Mandats ist die EZB bereit, alles Erforderliche zu tun, um den Euro zu erhalten“, verkündete Draghi. Vielen gilt dieser Tag als der Wendepunkt in der Euro-Krise. Mit dieser forschen Ankündigung schaffte es der Italiener, die Finanzmärkte zu beruhigen. Die Krisenstaaten bekamen die Entlastung, auf die sie gewartet hatten. Die Zinsen begannen zu sinken.
Allerdings griff Draghi zu einem höchst umstrittenen Mittel und löste in Deutschland Ängste aus, die Euro-Zentralbank verabschiede sich vom Vorbild der Bundesbank. Mit dem sogenannten Outright Money Transaction Programm (OMT) erklärte sich die EZB bereit, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenländern anzukaufen. Sie wirft also unter bestimmten Bedingungen die Notenpresse an, um Regierungen zu helfen und für sie die Zinsen zu drücken. Bisher reichte die Aussage, dazu bereit zu sein. Ohne für einen Cent Staatsanleihen aufzukaufen, sorgte die EZB für Stabilität in der Währungsunion.
Diese positive Wirkung bestreiten die Kritiker nicht. Aber sie werfen Draghi Rechtsbruch vor. Die Notenbank übernehme Aufgaben, die der Wirtschaftspolitik vorbehalten seien, argumentierte etwa Bundesbankpräsident Jens Weidmann. Auftrag der EZB sei, für stabile Preise zu sorgen, nicht aber Regierungen unter die Arme zu greifen.
Mit ihrer Einschätzung schlossen sich die Richter Weidmann an. Sie warnen auch vor einer Umverteilung zulasten der deutschen Steuerzahler. Wenn die EZB Ernst machen sollte mit den Anleihekäufen, könne es zu einer Art Finanzausgleichung zugunsten der Krisenländer kommen – ohne demokratische Legitimation durch den Bundestag. Zugleich deuteten die Richter aber auch an, wie der Rechtsverstoß geheilt werden könnte. Der EuGH müsste laut der Stellungnahme dafür der EZB strenge Vorgaben erteilen. So dürfe die Notenbank das OMT nur anwenden, wenn ein Schuldenschnitt (der die Steuerzahler belasten würde) ausgeschlossen und der Ankauf der Anleihen begrenzt würde. Zwei Richter des Zweiten Senats widersprachen in Minderheitsvoten. Sie erklärten, die Klagen müssten als unzulässig abgewiesen werden.
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