Die Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach werden konkreter. Die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigte der Berliner Zeitung, dass sie wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen sowie wegen eines weiteren Komplexes rund um ein Bieterverfahren ermittelt.
Konkret geht es bei dem Vergabekomplex um den Anfangsverdacht der wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Verletzung der Geheimhaltungspflicht.
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Fall Krach: Staatsanwaltschaft bestätigt Vorwürfe in drei Fällen
Die Staatsanwaltschaft nennt der Berliner Zeitung die konkreten Tatvorwürfe gegen Steffen Krach. Auch beim beteiligten Unternehmen G&W bleiben Fragen offen.
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Steffen Krach, SPD-Spitzenkandidat für die Berliner Abgeordnetenhauswahl, äußert sich nach Bekanntwerden der Ermittlungen.
© Kay Nietfeld/dpa