Das Amtsgericht Tiergarten hat am zwei Männer wegen der systematischen Manipulation von Meldedaten zu hohen Geldstrafen verurteilt. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, wurde ein 59-jähriger Bürgerberater eines Berliner Bezirksamts wegen Datenveränderung und Bestechlichkeit zu einer Geldstrafe von 27.000 Euro verurteilt. Ein 52-jähriger Geschäftsmann erhielt wegen Anstiftung zur Datenveränderung und Bestechung eine Geldstrafe von 34.000 Euro. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von 90.500 Euro an.
Nach Darstellung der Anklage hatte der 52-Jährige zwischen 2018 und 2022 eine Firma geführt, die ausländische Kunden gegen Bezahlung bei Behördenangelegenheiten unterstützte. In diesem Zeitraum soll er den Bürgerberater im Bezirksamt dazu gebracht haben, Personen so im Melderegister einzutragen, dass der Eindruck einer tatsächlichen Berliner Meldeadresse entstand.
Einträge im Melderegister können weitreichende Folgen haben
Für diese Dienstleistung verlangte der Firmenbetreiber laut Anklage von seinen Kunden mindestens 500 Euro pro Eintrag. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm insgesamt 181 Fälle zur Last gelegt. Das Gericht hielt nach Angaben der Sprecherin 129 dieser Fälle für erwiesen.
Eine Meldeadresse in Deutschland ist Voraussetzung für zahlreiche behördliche und privatwirtschaftliche Vorgänge, darunter die Beantragung von Aufenthaltstiteln, die Eröffnung von Bankkonten oder der Abschluss von Mietverträgen. Falsche Einträge im Melderegister können daher weitreichende Folgen für nachgelagerte Verfahren haben.
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