Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich über den Fall eines jemenitischen Mannes entschieden, dem im Jahr 2018 in den Niederlanden Asyl gewährt worden war. Der Mann, A. A., hatte im Jemen insgesamt 13 Kinder bei drei Ehefrauen zurückgelassen. Nur ein Jahr nach seiner Ankunft in den Niederlanden beantragte er die Überführung aller 16 Personen in die Niederlande zum Zwecke der „Familienzusammenführung“ gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Menschenrechte
Familiennachzug: Darf ein Geflüchteter drei Ehefrauen nach Europa holen?
Polygamie, massenhafter Familiennachzug, neue Rechtsnormen – stellt der Menschenrechtsgerichtshof die europäischen Demokratien infrage?
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Zunehmend greift der Gerichtshof aktivistisch ein und untergräbt damit die Autorität der Regierungen Europas.
© Ardan Füßmann/imago