Weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsmethode für die Grundsteuer als unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz eingeschätzt hatte, ist eine Reform geplant, die 2025 greifen soll. Um diese vorzubereiten, wurden Grundstücks- und Immobilieneigentümer in ganz Deutschland verpflichtet, Grundsteuererklärungen mit einer Vielzahl von Informationen abzugeben. Das lief von Anfang an schleppend, worauf die Abgabefrist von Ende Oktober um drei Monate bis zum kommenden Dienstag (31. Januar) verlängert wurde.
In Berlin wie der Mehrzahl der anderen Bundesländer soll die Steuer ab 2025 anhand von Angaben wie Baujahr und Bodenrichtwert ermittelt werden. Diese sollen den tatsächlichen Wert des Grundbesitzes besser widerspiegeln.
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