Es gibt Menschen, die es lieben, mit der Rute am Ufer der Spree oder der Havel Barsche oder Zander fürs Abendbrot zu fangen. Doch mit der Ruhe, die Angler beim Fischen so sehr schätzen, dürfte es nun für die mehr als 32.000 Berliner Petrijünger vorbei sein – denn Tierschützer blasen zum Angriff.
Die Tierschutzorganisation Peta rät im Internet Tierfreunden, mit Störaktionen Angler in Deutschland bei der Ausübung ihres Hobbys zu behindern – etwa mit Steinwürfen oder der Wegnahme des Fangs. Der Deutsche Angelfischerverband DAFV bezeichnet das Vorgehen der Tierschützer als „perfide Stimmungsmache“.
Tanja Breining, 47, gehört zu denjenigen, die das Fangen und Töten von Fischen für Tierquälerei halten. Die Meeresbiologin und Peta-Aktivistin kämpft seit Jahren für ein Fischerei-Verbot. Sie ist es auch, die mit ihrem Internet-Ratgeber „Angler in Sicht“ die Petri-Jünger mächtig verärgert. „Fische sind unsere Freunde und gehören nicht auf den Teller“, sagt Breining. Angler üben ihrer Ansicht nach Gewalt gegenüber Tieren aus. Davon wolle man sie nun direkt abhalten, um das Leben der Fische zu retten. „Viele Tierfreunde möchten einschreiten, wissen nur nicht, wie sie sich verhalten sollen. Daher habe ich den Ratgeber geschrieben.“
Peta rät dazu, Steine in die Nähe von Anglern zu werfen
Dieser beginnt mit einer provokanten These: „Nicht alle Angler sind so friedlich, wie sie gerne tun.“ Man solle vor einer Begegnung mit ihnen etwa darauf achten, ob sie Bierflaschen dabei haben oder aggressiv wirken. Wird die Situation als „ungemütlich“ gewertet, solle man den Angler aus der Ferne beobachten und mit dem Handy filmen. Habe der Angler dann einen gefangenen Fisch nicht vorschriftsmäßig getötet, beispielsweise ohne Betäubung, rät Peta, die Polizei zu holen und Anzeige wegen Tierquälerei zu stellen.
Letzteres wäre juristisch in Ordnung. Aber die Peta-Autorin rät weiter, auch gegen Angler einzuschreiten, wenn sie nicht gegen das Gesetz verstoßen: „Sie können trotzdem einen Aufseher suchen oder die Polizei anrufen und den Verdacht äußern, dass hier möglicherweise ohne Fischereischein und/oder unter Alkoholeinfluss geangelt wird.“
Dass eine solche falsche Verdächtigung als Straftat gewertet werden kann, wurde offenbar der Peta-Akivistin offenbar im Nachhinein klar. Denn diese Passage wurde gelöscht. Auch ein weiterer fragwürdiger Tipp wurde überarbeitet. Breining riet zunächst, in der Nähe des Anglers Steine ins Wasser zu werfen, um so Fische zu verscheuchen. Als die Berliner Zeitung die Aktivistin darauf hinwies, dass Angler Steinwürfe als Bedrohung ansehen könnten, wurde das Wort „Steine“ in harmlosere „Kieselsteine“ geändert. Peta hält aber weiter an den Ratschlägen fest, dass Tierschützer sich die Fischereierlaubnis der Angler zeigen lassen und versuchen sollen, „gefangene Fische zu retten“.
Angelfischerverband: „Peta schießt übers Ziel hinaus"
Die Wegnahme des Fangs kann als Diebstahl gewertet werden, sagt Thomas Struppe, ein Sprecher des Deutschen Angelfischerverbandes DAFV. „Mit den Aktionen gegen Angler schießt Peta übers Ziel hinaus und fordert möglicherweise sogar mehrfach zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf“, sagt er. Menschen unterschiedlicher Interessen so gegeneinander aufzustacheln, hält er für „sehr bedenklich“.
Auch der Wildtier-Experte des Senats, Derk Ehlert, wertet die Peta-Aktion als sehr fragwürdig. „Beim Angeln steht der Tierschutz an oberster Stelle“, sagt er. Daher benötigen Angler eine Fischereierlaubnis. Diese erhält man nur nach ausreichender Schulung und Ablegung einer Prüfung. „Wer angelt und die Erlaubnis dafür vorweisen kann, der begeht keine rechtswidrige Tat“, sagt Ehlert. „Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass die Angler sich auch an die Regeln halten.“
Das Einhalten der Gesetze und Vorschriften wird in Berlin von Polizei, Ordnungsämtern und Anglerverbänden kontrolliert. Allein das Fischereiamt führt jährlich mehr als 2000 Kontrollen durch. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 2018 gab es 137 Fälle, meistens hatten Angler keinen Fischereischein oder Angelkarte. Insgesamt 13.430,50 Euro wurden an Bußgeld kassiert.
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