Ferienwohnungen

Senat hält trotz OVG-Urteil an Verbot fest

Das Gericht stufte das Zweckentfremdungsverbot als teils verfassungswidrig ein.

Ulrich Paul
3 Min
Ferienwohnungen (Symbolbild)

Ferienwohnungen (Symbolbild)

© dpa

Das OVG hatte am Donnerstag 41 Berufungsverfahren gegen das Zweckentfremdungsverbot ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht mit der Frage vorgelegt, ob das Verbot mit der Verfassung vereinbar ist. Hintergrund sind Klagen von Betreibern von Ferienwohnungen, die sich durch das Verbot in ihren Rechten beschnitten sehen.

Notsituation rechtfertigt keinen Zwang

Das Zweckentfremdungsverbot gilt seit 1. Mai 2014, es schloss sich eine zweijährige Übergangsfrist an. Seitdem darf Wohnraum  wegen der besonderen Gefährdung der Wohnraumversorgung in der Stadt  nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes zu anderen Zwecken genutzt werden. Als Zweckentfremdung gilt unter anderem die Nutzung als Ferienwohnung. Wie viele Ferienwohnungen es in Berlin gibt, lässt sich nicht genau sagen. Offiziell gemeldet wurden 6 329,  Schätzungen gehen aber von mehr als 20.000  aus.

Weil Mietwohnungen knapp sind, hat der Senat das Zweckentfremdungsverbot eingeführt. Es richtet sich nicht nur gegen neue Ferienwohnungen, sondern auch gegen  solche, die beim Inkrafttreten des Gesetzes bereits existierten.  In diesem Punkt hat das OVG Zweifel geäußert, ob die Rückwirkung des Gesetzes verfassungskonform ist.

„Nun liegt der Ball erst einmal beim Bundesverfassungsgericht“, sagte Stadtentwicklungssenatorin Lompscher. „Vor dem Hintergrund der angespannten Wohnungsmarktsituation bleibt es jedoch weiter wichtig zu verhindern, dass den Berlinerinnen und Berlinern dringend benötigter Wohnraum verloren geht.“ Da das Gericht das Gesetz in seinen übrigen Teilen bestätigt habe, bestehe keine Veranlassung zu einer Aussetzung der Verfahren, die von der jetzt anstehenden verfassungsrechtlichen Überprüfung überhaupt nicht betroffen sind.

Nur Rückwirkung ist betroffen

Die FDP-Abgeordnete Maren Jasper-Winter bezeichnete das OVG-Votum als „schallende Ohrfeige“ für den Senat. Angesichts der Entscheidung sei völlig fraglich, wie die Landesregierung das Gesetz jetzt noch verschärfen wolle. Am besten sollte  es gleich  abgeschafft werden. Der CDU-Abgeordnete Christian Gräff begrüßte die Überprüfung des Gesetzes. Es habe sich gezeigt, dass die Thematik der Zweckentfremdung „ein schwieriges rechtliches Terrain“ sei, sagte er.

Der Linken-Abgeordnete Michail Nelken erklärte, es sei unzureichend gewesen, bei der Eindämmung von Ferienwohnungen nur auf das Zweckentfremdungsverbot zu setzen. In Milieuschutzgebieten sei die geänderte Nutzung von Wohnungen genehmigungspflichtig. Ein Hinweis darauf, dass die Bezirke künftig auf anderer Rechtsgrundlage gegen Ferienwohnungen vorgehen könnten. Denn viele befinden sich in Milieuschutzgebieten.

Das Ferienwohnungs-Portal Wimdu erklärte, es erwarte, dass das Land Berlin jegliche Vollstreckungsmaßnahmen gegen Ferienwohnungsbetreiber unterlasse. 

Damit ist aber nicht zu rechnen. Die zuständige Stadträtin des Bezirks Mitte Sandra Obermeyer (parteilos, für die Linke) betonte, das OVG zweifele nur an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes mit Blick auf die Rückwirkung.  Zugleich habe das Gericht erklärt, dass angesichts der vorgelegten Zahlen die besondere Gefährdung der Wohnraumversorgung nicht zu bezweifeln sei. „Klar ist daher,  dass wir weiter die zweckfremde Nutzung von Wohnraum so schnell wie möglich beenden wollen“, sagte Obermeyer.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema