Bis zu 10.000 Euro Geldstrafe – damit muss man rechnen, wenn man illegales Feuerwerk aus dem Ausland einführt und abbrennt. Darauf macht der Deutsche Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Bei groben Verstößen kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafen.
Wichtig ist, dass Käufer auf die Kennzeichnungen auf der Verpackung achten. Erlaubt sind in Deutschland nach dem Sprengstoffgesetz an Silvester Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2. Erlaubte Ware ist erkennbar an der Kennzeichnung „F1“ oder „F2“ sowie „CE“ und „NEM“.
Erlaubtes Feuerwerk an Silvester
- [object Object]
- [object Object]
Silvester in Berlin: In diesen Straßen gilt Böllerverbot
„Willkür des Staates“: Berliner Böller-Verkäufer über Silvester und Verbote
Die richtigen Böller kaufen
Bei illegalen Böllern aus dem Ausland ist die Schall- und Sprengwirkung oft höher als bei Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 - deshalb sind sie in Deutschland verboten.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man im deutschen Handel zugelassenes Silvesterfeuerwerk erwerben. Das ist hierzulande seit Donnerstag bis 31. Dezember möglich.
Silvester in Berlin 2026 / 2027 | Tipps & Tickets
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de