Flüchtlinge in Berlin

Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg darf Gerhart-Hauptmann-Schule nicht räumen

Die Flüchtlinge in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg können dort bleiben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied am Montag gegen das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg.

BLZ
2 Min
Die Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg in Berlin.

Die Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg in Berlin.

© dpa/Archiv Lizenz

Die Flüchtlinge in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg können vorerst dort bleiben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Damit scheiterte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg auch in zweiter Instanz mit einer Räumungsandrohung gegen die restlichen 20 Menschen, die dort seit dem Winter 2012/2013 wohnen. Der Bezirk berief sich darauf, dass im Gebäude ein internationales Flüchtlingszentrum entstehen soll.

Keine öffentliche Einrichtung mehr

Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Mai. Danach ist das ehemalige Schulgebäude keine öffentliche Einrichtung mehr. Zukünftige Pläne seien deshalb unerheblich. Wie bei „gewöhnlichen Hausbesetzungen“ müssten Eigentümerrechte vor Zivilgerichten eingeklagt werden, urteilten die Richter. Der Beschluss vom 29. September (AZ: OVG 1 S 45.15) sei unanfechtbar, teilte die Sprecherin mit. Zuerst hatte die „B.Z. online“ darüber berichtet.

Bezirksamt berät am Dienstag

Das Bezirksamt will am Dienstag über die Konsequenzen aus dem Urteil beraten, wie ein Sprecher sagte. Für das Grün-regierte Amt ist es bereits die zweite Schlappe am Montag. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lehnte den Antrag des Bezirks ab, weiche Drogen wie Haschisch und Marihuana legal zu verkaufen. (dpa)

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: briefe@berliner-zeitung.de

Lesen Sie mehr zum Thema