Im Streit um eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Pankow hat der Bezirk auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eine Niederlage erlitten. Das Gericht bestätigte im Eilverfahren eine Entscheidung der Vorinstanz, wonach ein Fällverbot des Bezirksamts Pankow rechtswidrig war, wie eine Justizsprecherin am Donnerstag mitteilte. Damit war der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau verboten worden, Bäume und Sträucher im Innenhof einer Wohnsiedlung für den Bau der Flüchtlingsunterkunft zu roden.
Das Unternehmen hatte sich dagegen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Berlin gewehrt. Eine Beschwerde des Bezirks dagegen vor dem OVG blieb ohne Erfolg. Die Verwaltung hat noch ein weiteres Fällverbot ausgesprochen. Auch dagegen hat sich die Wohnungsbaugesellschaft bislang erfolgreich vor Gericht gewehrt. Dazu liegt dem OVG bislang nach Angaben der Sprecherin keine Beschwerde vor.
In dem Wohngebiet sollen zwei Unterkünfte mit 99 Wohnungen für 422 Geflüchtete im Innenbereich einer bereits vorhandenen Bebauung entstehen. Dagegen haben sich Anwohner vor Gericht gewehrt. Das Projekt gilt als umstritten.
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