Chemnitz - Syrer, die sich durch Flucht dem Militärdienst in ihrer Heimat entzogen haben, müssen in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt werden. Das geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen des Verwaltungsgerichts Chemnitz hervor. Die 6. Kammer gab den Klagen von zwei Syrern statt, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen des Bürgerkrieges in ihrem Land lediglich den subsidiären Schutzstatus zuerkannt hatte.
Wehrpflichtige Syrer genießen vollen Flüchtlingsschutz
In der Urteilsbegründung hieß es, dass das Verlassen Syriens trotz bestehender Wehrpflicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von der dortigen Staatsführung als regimefeindliches Verhalten angesehen werde. Nach Ansicht der Kammer steigt dadurch die Gefahr, bei einer Rückkehr nach Syrien politisch verfolgt zu werden.
Anerkannte Flüchtlinge genießen gegenüber solchen mit subsidiärem Schutz Erleichterungen beim Familiennachzug und bei der Dauer der Aufenthaltserlaubnis. Eine Abschiebung droht beiden Gruppen nicht.
Die Kammer betonte, dass den beiden Entscheidungen angesichts von 260 anhängigen Klagen beim Verwaltungsgericht Chemnitz Signalwirkung zukomme. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (dpa)
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