Die EU-Kommission hat Fördermittel für den Osten Berlins zu Unrecht gekürzt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch. 2008 hatte die Kommission Gelder für mehrere Projekte, mit denen in den 90er Jahren der Entwicklungsrückstand in Ostberlin aufgeholt werden sollte, gestrichen. Grund waren „Unregelmäßigkeiten“. Dabei ging es um knapp 13 Millionen Euro. Der Gerichtshof erklärte die Kürzung nun für nichtig, weil die Kommission eine gesetzliche Frist für Finanzkorrekturen nicht eingehalten hatte. (dpa)
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