Der französische Verfassungsrat hat das geplante Verbot sozialer Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren gekippt. In seiner Entscheidung vom Freitag erklärte das Gremium den zentralen Artikel 1 des Gesetzes zum Schutz Minderjähriger vor Risiken durch soziale Netzwerke für verfassungswidrig. Das geht aus einem Bericht des französischen Portals FrenchBreaches hervor.
Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidung mit einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789. Zudem seien die im Gesetz vorgesehenen Garantien für den Schutz der Privatsphäre nicht ausreichend.
Der Rat stellte fest, dass Onlinedienste eine wichtige Rolle für die demokratische Teilhabe sowie den Austausch von Ideen und Meinungen spielten.
Zu weitreichende Regelung
Nach Einschätzung der Richter war das Verbot zu allgemein gefasst. Es hätte auch Dienste erfasst, bei denen Risiken für Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht belegt seien. Die Regelung habe weder ausreichend zwischen den Funktionen und Inhalten einzelner Plattformen unterschieden noch zwischen dem Alter, dem Reifegrad oder der familiären Situation der betroffenen Jugendlichen. Auch hätten die Erziehungsberechtigten das Verbot nicht im Einzelfall lockern oder Ausnahmen erlauben können.
Der Rat beanstandete zudem die vorgesehene Altersverifikation. Um die Regelung umzusetzen, hätten die Plattformen das Alter aller Nutzer feststellen müssen – also auch Erwachsener. Der Gesetzgeber habe die Bedingungen für diesen Altersnachweis nicht ausreichend geregelt und keine hinreichenden Schutzmaßnahmen für die Privatsphäre der Betroffenen vorgesehen.
Neuer Anlauf möglich
Das Gesetz war am 21. Juli vom Parlament verabschiedet worden und sollte zum 1. September für neu eingerichtete Nutzerkonten sowie ab 1. Januar 2027 für bereits vorhandene Nutzerkonten in Kraft treten. Vorgesehen war ein generelles Zugangsverbot für unter 15-Jährige zu allen Plattformen, die als soziales Netzwerk gelten.
Abgeordnete der Linkspartei La France insoumise (LFI) hatten den Verfassungsrat angerufen und einen Eingriff in Meinungsfreiheit und Privatsphäre gerügt.
Der Verfassungsrat erkannte zwar an, dass der Schutz des Kindeswohls Einschränkungen des Zugangs zu sozialen Netzwerken rechtfertigen könne. Solche Beschränkungen müssten aber gezielt, verhältnismäßig und mit ausreichenden Datenschutzgarantien versehen sein.
Eine neue gesetzliche Regelung bleibt dem Gesetzgeber damit grundsätzlich möglich, müsste aber tiefgreifend überarbeitet werden.
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