In der seit dem 24. März vorliegenden Leitlinie zum Gesetzgebungsverfahren heißt es wörtlich: „Die Geschlechterquote soll für die Aufsichtsräte von Unternehmen gelten, welche börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen.“ Derzeit erfüllten rund 110 Gesellschaften diese Kriterien.
Das klingt nicht allzu kompliziert. Doch nun erweist sich das Vorhaben schwieriger als gedacht. Nicht etwa, weil es an geeigneten Frauen fehlte, sondern weil eine vom Bundestag beschlossene Quotenregelung für viele hiesige Unternehmen vermutlich gar nicht bindend wäre. Konkret betrifft dies Firmen, die die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft gewählt haben. Diese SE (Societas Europaea) genannten Unternehmen unterliegen nicht nationalen, sondern EU-Regelungen und können sich von deutschen Aktiengesellschaften im Aufbau und in den Entscheidungsgremien unterscheiden. Seit Einführung der SE im Jahr 2004 haben fast 300 deutsche Firmen diese Rechtsform gewählt, darunter auch Dax-Schwergewichte wie die Allianz oder BASF.
Drohende Klagen
Zentraler Knackpunkt ist dabei die deutsche Mitbestimmungsgesetzgebung, die die Besetzung der Aufsichtsräte mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Auf europäischer Ebene gibt es keine entsprechende Vorgabe zur paritätischen Mitbestimmung, weshalb die SE nicht als vollmitbestimmungspflichtige Unternehmen gelten. Mithin würde der Versuch, ein Quotengesetz in SE-Unternehmen zu exekutieren, gegen EU-Recht verstoßen. Entsprechende Reaktionen aus Brüssel – von Sanktionsandrohungen bis zu Klagen vor dem EU-Gerichtshof – wären wahrscheinlich.
Dass es da ein Problem gibt, haben die zuständigen Bundesministerien für Justiz und für Wirtschaft wohl erkannt. Man gibt sich zwar optimistisch, eine Lösung zu finden, allerdings zeichnet sich eine solche bisher nicht ab. Klar ist, dass die Bundesregierung eine Zweiteilung der Aktiengesellschaften in deutsche mit und europäische ohne Geschlechterquote nicht wollen.
Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die von der Frauenquote ohnehin nicht begeisterte Wirtschaft der deutschen Regelung – und damit auch dem Mitbestimmungsgesetz – entflöhe. Aktiengesellschaften könnten sich ohne größere Probleme in eine SE umwandeln und aus dem endlich ins Werk gesetzten Quotengesetz würde ein Papiertiger.
Vielen Arbeitgebern wäre genau dies nicht unrecht. Man könnte die bereits verloren gegebene Kampagne gegen das Quotengesetz erneut beleben und zugleich geloben, freiwillig Frauen in den wichtigen Entscheidungsgremien stärker zu berücksichtigen. Was dabei wohl herauskäme...
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