Nachdem er seine Haftstrafe abgesessen hatte, kam er in Sicherungsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft, die sich gegen die Entlassung des Mannes ausgesprochen hat und weiterhin von der Gefährlichkeit des Mannes überzeugt ist, will nun durchsetzten, dass ihm nach der Freilassung eine elektronische Fußfessel angelegt wird. Dagegen geht der Mann vor. Am vergangenen Mittwoch kam es zu einer Anhörung des Mannes durch die Strafvollstreckungskammer des Berliner Landgerichts. In der nächsten Woche soll darüber eine Entscheidung fallen. Sollte die Vollstreckungskammer der Staatsanwaltschaft recht geben, wird erstmals ein in Berlin entlassener Straftäter mit einer Fußfessel durch die Straßen laufen.
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