Freizügigkeit

Panikmache und Dampfplauderei

Mira Gajevic
2 Min

Die CSU fürchtet massenhaften Sozialmissbrauch durch in Deutschland arbeitsuchende verarmte Bulgaren und Rumänen, die SPD warnt dagegen vor einer pauschalen Diskriminierung und sieht ein Problem künstlich groß geredet. Wer hat Recht? Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums ist in den vergangenen Jahren die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Bulgaren und Rumänen in Deutschland stärker gestiegen als die Zahl der Zuwanderer aus beiden Ländern.

„Diese Entwicklung deutet auf weiterhin gute Beschäftigungsaussichten auf dem deutschen Arbeitsmarkt hin“, erklärte das Ministerium unlängst in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion. Auch die Zahl der bulgarischen und rumänischen Bezieher von ALG II und Sozialhilfe sei zwischen 2010 und 2013 deutlich weniger gestiegen als die Zahl der Migranten aus beiden Ländern. Insgesamt gehe es um eine kleine Gruppe, nämlich um 0,4 Prozent aller Leistungsberechtigten. Das Ministerium verweist zudem auf die Erfahrungen nach der Öffnung des Arbeitsmarktes für Polen und weitere mittel- und osteuropäische EU-Bürger 2011. Dies habe keine erheblichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gehabt. Kurzum: Die bisherigen Daten und Fakten geben keinen Beleg für eine angebliche Armutseinwanderung her.

Und was ist mit der drohenden scharenweisen Erschleichung von Sozialleistungen, die die CSU mit dem markigen Spruch „Wer betrügt, der fliegt“ verhindern will? Rumänen und Bulgaren stehen seit dem 1. Januar ebenso wie allen anderen EU-Bürgern die gleichen Sozialleistungen in Deutschland zu. Das heißt, sie bekommen zwar in den ersten drei Monaten in Deutschland kein ALG II, aber wenn sie hier gearbeitet haben und den Job verlieren, haben sie Anspruch auf Hilfe. Auch das Kindergeld muss jedem EU-Bürger mit Wohnsitz hier bezahlt werden. Das ergibt sich aus der Unionsbürgerschaft.

Wenn die CSU nun verspricht, die Rechte für EU-Ausländer wieder einzuschränken, verspreche sie Unrealistisches, kritisiert Eberhard Eichenhofer, Professor für Sozialrecht an der Universität Jena. Das sei nichts anderes als Dampfplauderei. „Es ist klar, dass es so nicht kommen wird.“ Die EU müsste dafür das Europarecht ändern; Rechte, die zum Teil in den Verträgen der Europäischen Union festgelegt seien und deshalb von allen 28 Parlamenten entsprechend geändert werden müssten. „Eine qualifizierte Mehrheit ist da nicht in Sicht. Das ist die Begleitmusik zur Europawahl und weckt Erwartungen, die man nicht erfüllen kann“, so der Jurist.

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