Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert darf nicht bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland antreten. Der Kreiswahlausschuss lehnte die Zulassung des 46-Jährigen mit Verweis auf die Einstufung der Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch ab. Sichert reagierte empört, sprach von einer „Schande“ und kündigte rechtliche Schritte gegen die Entscheidung an.
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AfD-Einstufung durch Verfassungsschutz gibt den Ausschlag
Der Wahlausschuss des Landkreises Friesland stimmte am Dienstagabend in Jever mit fünf zu einer Stimme gegen eine Zulassung Sicherts als Bewerber um das Landratsamt. Das Gremium folgte damit einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums. Zuerst hatte die Nordwest-Zeitung berichtet.
Begründet wurde die Entscheidung nach Angaben des NDR mit Sicherts Mitgliedschaft in der niedersächsischen AfD, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Zudem habe das Innenministerium auf Aktivitäten Sicherts in sozialen Medien verwiesen, in denen er sich unter anderem gegen Migranten richte und die „Tagesschau“ als Propagandakanal einer Diktatur bezeichnet habe.
„Massiver Eingriff“: Sichert kündigt Klage nach der Wahl an
Sichert verkündete den Ausschluss selbst in einer Videobotschaft auf Facebook. Er bezeichnete die Entscheidung als „Schande" und sprach von einem „massiven Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“. Er sei absolut verfassungstreu, betonte der Abgeordnete. Nach eigenen Angaben hätten sich im Ausschuss die Vertreter aller anderen Parteien gegen ihn ausgesprochen.
Gegenüber dem NDR kündigte Sichert an, mit allen juristischen Mitteln gegen den Ausschluss vorgehen zu wollen. Ein Vorgehen ist laut Gesetz allerdings erst nach der Kommunalwahl möglich – per Einspruch beim neuen Kreistag oder Klage beim Verwaltungsgericht.
Der AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde nannte es absurd, Sichert wegen seiner Parteimitgliedschaft als nicht verfassungstreu einzustufen. „Die AfD Niedersachsen verurteilt dieses Vorgehen aufs Schärfste“, teilte er mit. Er forderte die sofortige Zulassung Sicherts und aller rechtmäßig aufgestellten Kandidaten.
Neues Wahlgesetz in Niedersachsen macht Ausschluss möglich
Grundlage der Entscheidung ist ein geändertes Kommunalwahlgesetz, das der niedersächsische Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen hatte. Es ermöglicht Wahlausschüssen, bei Verdachtsfällen den Verfassungsschutz zu befragen. Als Beamte müssten Bürgermeister und Landräte jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten, so die Begründung.
Der niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz sagte dem NDR, das neue Gesetz sei eine Hilfestellung für die ehrenamtlich besetzten Wahlausschüsse. „Die Frage der Verfassungstreue ist mitunter zu komplex, als dass ein Wahlausschuss alleine darüber entscheiden kann“, sagte Steinmetz. Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am 13. September statt. Der bisherige Landrat Sven Ambrosy (SPD) tritt in Friesland nicht erneut an.
Umgang mit der AfD: Diskussion um Verbote und Brandmauer
Angesichts der bundesweit steigenden Zustimmungswerte für die AfD schiebt die Entscheidung des Keiswahlausschusses in Friesland die Debatte um den Umgang mit der Partei weiter an. Immer wieder gibt es Vorstöße zum Verbot der Partei oder zum Entzug des Wahlrechts einzelner Mitglieder, prominent hatte Jens Spahn (CDU) diese Maßnahme gegen den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke vorgeschlagen.
Doch die Diskussion hat durchaus mehrere Dimensionen: Zeitgleich wird über das Festhalten an der Brandmauer diskutiert. Am Mittwoch hat Sachsens Ministerpräsident Sven Kretschmer (CDU) gesagt: „Wer noch über Brandmauern redet, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Wir müssen mit jedem reden, der reden will“. Damit weicht er von der Parteilinie auf Bundesebene und in den anderen Ländern ab.
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