TÜV-Regelung

Gasprüfung für Wohnwagen: Weitere TÜV-Pflicht tritt in Kraft

Ab Juni müsse an Wohnmobilen und Wohnwagen regelmäßig die Gasanlagen überprüft werden. Das besagt eine neue TÜV-Regelung.

Team News BLZ
2 Min
Wohnmobile mit eingebauter Flüssiggasanlage müssen künftig alle zwei Jahre überprüft werden.

Wohnmobile mit eingebauter Flüssiggasanlage müssen künftig alle zwei Jahre überprüft werden.

© Georg Wendt/dpa

Zum 19. Juni tritt in Deutschland eine neue TÜV-Regelung in Kraft. Wie das Magazin „digital inside“ berichtete, besagt die neue Regel, dass sämtliche Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauten Flüssiggasanlagen künftig eine gültige Gasprüfung nach dem technischen Standard DVGW G 607 vorweisen müssen. Das betrifft laut TÜV Nord Wohnmobile, Wohnwagen, Mobilheime sowie Dauercamping Wohneinheiten.

Diese neue Prüfung muss alle zwei Jahre von anerkannten Sachkundigen wie TÜV-Prüfstellen, Fachwerkstätten und mobilen Prüfdiensten durchgeführt werden. Dabei wird die gesamte Gasanlage auf Dichte und Funktionstüchtigkeit überprüft.

Aus Sicht des TÜV besteht eine hohe Gefahr durch ungeprüfte Anlage: „Wer mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs ist, riskiert unter Umständen eine Vergiftungs- und Explosionsgefahr.“ Fehler oder Mängel an Gaslagen würden Menschenleben gefährden.

„Flüssiggas im Camper ist zwar praktisch, aber bei defekten Anlagen hochgefährlich“, sagt Frank Schneider, Experte für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband, „digital inside“. „Die neue Regelung bringt mehr Klarheit und mehr Sicherheit.“ Die Prüfung kostet dem TÜV Nord zufolge 54,80 Euro.

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